Am 7. August 1962 wird Tilman Riemenschneiders berühmte Rosenkranz-Madonna zusammen mit anderen Kunstschätzen aus der Wallfahrtskirche „Maria im Weingarten“ bei Volkach (Lkr. Kitzingen) gestohlen. Es ist einer der größten und spektakulärsten Kunstdiebstähle in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Suche nach Dieben und Diebesgut hält die ganze Nation und auch das Ausland in Atem.
Lösegeld vom Stern-Chef

Der Raub der Volkacher Madonna verhilft dem Weinstädtchen an der Mainschleife über Nacht zu internationaler Bekanntheit. Dazu tragen allen voran das Nachrichten-Magazin der „Stern“ und sein damaliger Chefredakteur Henri Nannen bei. Er verspricht den Dieben 100 000 Mark Lösegeld sowie Stillschweigen gegenüber der Polizei. Das veranlasst die Räuber schließlich, das berühmte Kunstwerk herauszugeben, statt die zu heiß gewordene Ware, wie geplant, zu verbrennen.
Denn auf dem internationalen Kunstmarkt ist das Kunstwerk nach dem Pressewirbel unverkäuflich geworden. Die damals gängige Kunsträuber-Praxis, von der Versicherung ein Lösegeld zu erpressen, scheiterte daran, dass die Madonna gar nicht versichert ist.
Mesner hörte Geräusche
Nur noch abgebrochene Engelsflügel, die Hände der musizierenden Putten sowie Holzsplitter des bei seiner Abnahme von der Wand den Räubern entglittenen und auf den Seitenaltar gestürzten Rosenkranzes liegen verstreut auf dem Boden der Wallfahrtskirche, als der im Pfortenhaus wohnende 71-jährige Mesner gegen 4.20 Uhr früh nach dem Rechten sieht. Aufgeschreckt durch Motorengeräusch hatte seine Tochter zuvor nur noch die Rücklichter eines den Kirchberg hinunter rasenden Pritschenwagens gesehen.
Die Madonna ist zusammen mit der aus der Schule Riemenschneiders stammenden Holzplastik „Anna Selbdritt“ (um 1500), der als wundertätigem Gnadenbild verehrten gotischen Pieta aus der Zeit um 1370 und zwei Holzfiguren vom Epitaph eines Hallburg-Ritters verschwunden. Auf dem Kirchberg gibt es kein Telefon. Also schwingt sich der Mesner aufs Rad um im Ort Alarm zu schlagen. Als die Polizei am Tatort eintrifft, sind die Diebe längst über alle Berge.
Keine Alarmanlage
Nun hat es sich gerächt, dass die Riemenschneider-Madonna durch keine Alarmanlage gesichert ist. Allerdings ist man sich zum damaligen Zeitpunkt in Volkach des hohen Kunstwertes der gotischen Schnitzerei gar nicht richtig bewusst. Das soll sich erst ändern, als sich Stern-Chefredakteur Nannen einschaltet. Zwischen einer und zwei Millionen Mark setzen Kunstexperten für das Kunstwerk an.
Von 1521 bis 1524 hatte „Meister Til“ (1460-1531) an seinem letzten Marienbildnis gearbeitet. Im Zentrum der 2,70 Meter hohen Plastik aus Lindenholz befindet sich die lebensgroße Madonna mit dem Kind im Arm, flankiert von drei Engelspaaren. In den Strahlenkranz aus stilisierten Rosen sind fünf biblische Marien-Szenen eingearbeitet.
Nannens Beziehung zu Unterfranken

Die Polizei kommt währenddessen bei der Fahndung nicht weiter. Da unterbreitet Nannen das Lösegeld-Angebot des „Stern“. Sein Engagement kommt allerdings nicht von ungefähr. Die Steigerung der Auflage des Hamburger Magazins ist nur die eine Seite, die andere, dass Nannen während seines Studiums der Kunstgeschichte in Bayern auch die fränkischen Plastiken Riemenschneiders kennengelernte. Nannens Studienkollege ist der Leiter des Mainfränkischen Museums in Würzburg, Max Hermann von Freeden. Nannen fürchtet, dass ein weiteres bedeutendes Riemenschneider-Werke unwiederbringlich verloren gehen könnte, wie zuvor schon viele andere etwa bei Bombenangriffen während des Zweiten Weltkriegs.
Coup gelingt
Der von Nannen eingefädelte Coup gelingt: Schon einen Tag nach dem Aufruf des „Stern“ vom 21. August 1962 („Gebt die Madonna den Volkachern zurück“) werden die beiden Skulpturen des Epitaphs vor dem Frankfurter Dom gefunden. Doch erst am 25. Oktober 1962 melden sich diesmal keine Trittbrettfahrer, sondern die echten Täter. Sie können die ihnen gestellte Fangfrage beantworten.
Beute Zug um Zug zurückgegeben

Für die ersten, unter einer Straßenwalze hinterlegten 50 000 Mark des Lösegelds geben die Räuber in der Nacht auf den 26. Oktober 1962 in Hamburg-Altona die Figur der „Anna Selbdritt“ und zwei Medaillons aus dem Rosenkranz zurück. Auf einem Acker hinter dem Ort Großgründlach kurz vor Nürnberg können Chefredakteur Nannen und sein Stellvertreter Reinhart Hoffmeister in der Nacht auf den 4. November 1962 schließlich gegen die zweite „Rate“ die schwer beschädigte Madonnenfigur, die Engel, die Putten, die anderen Teile des Rosenkranzes und die Pieta entgegennehmen.
Der Rosenkranz ist in 100 Teile zerlegt. Die Kirchenräuber hatten die Madonna zudem mit einer Mixtur aus Schuhcreme, Bienenwachs und einer fettigen Substanz präpariert. Die mühsame Renovierung übernahmen die Werkstätten des Landesamtes für Denkmalpflege in München.
Freudentag für Volkach
Der 6. August 1963, der Tag, an dem dann auch die restaurierte Rosenkranzmadonna exakt 364 Tage nach dem Raub nach Volkach zurückkehrt, wird zum Freudentag für den ganzen Ort. Stadtpfarrer Simon Himmel lässt alle Glocken läuten. Der Volkacher Stadtrat verleiht Henri Nannen im Oktober 1963 die Ehrenbürgerschaft. Reinhart Hoffmeister erhält die Goldene Stadtplakette.
Besser gesichert

War die „Madonna im Rosenkranz“ bis zum August 1962 weder gegen Diebstahl gesichert, noch versichert, so ändert sich das mit ihrer Rückkehr grundlegend. Wie gut die neue Alarmanlage funktioniert, zeigt sich, als wenige Tage später zweimal kurz hintereinander aus Versehen „blinder Alarm“ ausgelöst wird. Einmal kommt der Mesner, das andere Mal ein Ministrant dem Kunstschatz zu nahe.
Kommissar Zufall
Die Polizei tappt derweil auf der Suche nach den Dieben weiter im Dunkeln. Dann führt Kommissar Zufall Regie: Ein in Italien einsitzender Mann prahlt gegenüber Zellengenossen mit dem Kunstraub „seiner“ Bande, an dem er selbst allerdings nicht beteiligt war. Im Oktober 1967 werden die ersten drei Täter gefasst und verurteilt. 1971 wird auch das letzte noch flüchtige Mitglied des Diebesquartetts in der Türkei aufgespürt. Der Prozess wird neu aufgerollt und die vier Männer in Bamberg wegen dieser und teils anderer Straftaten zu Freiheitsstrafen zwischen neuneinhalb und zwei Jahren verurteilt.