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KITZINGEN: Die Tiefen der Waschanlage

KITZINGEN

Die Tiefen der Waschanlage

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    Uwe B. ist ein junger Mensch, dem eines im Leben ganz besonders am Herzen liegt: sein Auto. Weshalb er viel Zeit und vor allem Geld hinein steckt. Zur Krönung ließ er seinen vierrädrigen Liebling tiefer legen, um fortan noch ein bisschen mehr aufzufallen und in seiner Zielgruppe Eindruck zu schinden.

    Natürlich muss gerade solch ein Auto einen optischen Glanzpunkt setzen. Und so fuhr Uwe B. am 16. Dezember 2006 an einer Waschanlage vor, kaufte an der Kasse einmal das volle Programm und übergab seinen Wagen vertrauensvoll dem Schlund der Waschstraße.

    Anlage macht die Grätsche

    Doch statt ein auf Hochglanz poliertes Auto zu bekommen, gab es ein paar unschöne Geräusche und einen ziemlich großen Schaden. Bei Uwe B. hatte die vordere Stoßstange was abbekommen, der angerichtete Schaden lag hier bei gut 500 Euro. Um einiges härter traf es die Waschanlage: Die Reparatur der in Mitleidenschaft gezogenen linken Radreinigungsbürste schlug mit knapp 3000 Euro zu Buche. Und weil die Anlage vier Tage außer Betrieb war, entgingen dem Betreiber um die 500 Euro Einnahmen.

    Wie es zu dem Unfall im Schlund der Waschanlage kommen konnte, ist schnell geklärt: Die Maschine mag keine tiefer gelegten Autos. Weil dann der Abtastvorgang nicht richtig funktioniert. Falsche Informationen sind Gift für die Radbürste: Die glaubt, etwas ganz anderes vor sich zu haben und schrubbt – so muss man sich das zumindest laienhaft vorstellen – im verkehrten Neigungswinkel drauflos.

    Für den Betreiber der Waschanlage steht fest: Uwe B. ist an allem schuld. Weil er mit seinem Auto gar nicht in die Anlage gedurft hätte. Der Aushang an der Waschstraße besage es eindeutig: „Nur für Pkw mit serienmäßiger Ausstattung.“ Und das Tieferlegen eines Autos sei mit Sicherheit alles andere als serienmäßig. Dies sei auch „allgemein bekannt“.

    Im Kleingedruckten

    Von wegen allgemein bekannt – Uwe B. und sein inzwischen zu Rate gezogener Anwalt wollen das so nicht stehen lassen. Zudem befinde sich der doch recht wichtige Hinweis mit der serienmäßigen Ausstattung ganz klein am Ende unter Punkt acht der Bedienungsanleitung – und an der Kasse fehle die Warnung ganz.

    Was an einem Auto alles serienmäßig ist und was nicht, was in einer Waschanlage geht und was nicht – das Gericht lässt durchblicken, dass an dieser Stelle nicht nur Uwe B. ein wenig überfordert war.

    Weshalb sich die Hoffnungen der Kläger, von dem Besitzer des tiefer gelegten Wagens 3500 Euro zu bekommen, langsam zerschlagen. Um die Dinge nicht noch weiter zu komplizieren und womöglich noch ein Sachverständigengutachten eines Waschanlagen-Spezialisten in Auftrag geben zu müssen, schließen sich beiden Parteien dem Vergleich an, den Zivilrichter und Amtsgerichts-Direktor Paul Spengler ins Spiel bringt: Man verzichtet auf alle Forderungen. Jeder beißt ein bisschen in den sauren Apfel und trägt seinen Schaden selber. Was womöglich – dem reinigenden Thema angemessen – noch die sauberste Sache gewesen sein dürfte.

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