Der Startschuss für die Dorferneuerung "Schwarzenau 3" ist gefallen. Der Förderbescheid des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) ist in der Gemeindeverwaltung des Marktes Schwarzach eingetroffen. Am 7. November soll der Vorstand der umfassenden Dorferneuerung gewählt werden, sodass es voraussichtlich im kommenden Jahr mit der Detailplanung der lang herbeigesehnten Ortsverschönerung losgehen kann.
In dem Förderbescheid wurde die Obergrenze auf 1,7 Millionen Euro festgelegt. Auch die Schlüsselmaßnahmen sind in dem Bescheid festgehalten. So soll der historische Brückendamm aufgewertet werden. Am Main soll eine Naherholungsfläche geschaffen werden, außerdem eine Fußwegverbindung entlang des Ufers. Das Umfeld rund um das Haus der Gemeinschaft in der Dettelbacher Straße wird neu gestaltet. Auch die Ortsstraßen und Dorfplätze sollen ein neues Gesicht erhalten.
Antrag wurde schon im Dezember 2013 gestellt
Den Förderbescheid überreichte Philipp Grümpel, der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft "Schwarzenau 3", an Schwarzachs Bürgermeister Volker Schmitt. Dieser hatte gemeinsam mit dem Gemeinderat den Antrag auf umfassende Dorferneuerung für den Ortsteil Schwarzenau im Dezember 2013 gestellt. Acht Jahre später ist es nun soweit. Im April 2018 fand eine Informationsveranstaltung des ALE Unterfranken vor Ort statt. Das Architekturbüro Schlicht Lamprecht aus Schweinfurt wurde mit der Vorbereitungsplanung beauftragt, erinnerte Grümpel.
In den Arbeitskreisen sollten die Ziele und Wünsche der Einheimischen erarbeitet werden. Aus diesem Grund fand zur Vorbereitung der Dorferneuerung im Mai 2018 ein Seminar an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung statt. Arbeitskreise wurden gegründet, die in den zurückliegenden Jahren in zahlreichen Workshops Ideen entwickelten. Im Juni 2020 wurden die Ergebnisse der Startphase in einem Dorferneuerungsplan mit Prioritätenliste zusammengefasst.
In seinem Bescheid fördert das ALE zudem dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie die Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen privater Bauherren innerhalb des festgelegten Fördergebiets. Die Bauherren können eine kostenlose Erstberatung durch den Architekten der Dorferneuerung in Anspruch nehmen. Laut Schmitt erfolgt hierzu eine eigene Veröffentlichung im Gemeindeblatt.