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Kitzingen: Fahren ohne Führerschein: Bewährung für Wiederholungstäterin

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Fahren ohne Führerschein: Bewährung für Wiederholungstäterin

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    Eine Bewährungsstrafe für wiederholtes Fahren ohne Führerschein verhängte das Amtsgericht Kitzingen.
    Eine Bewährungsstrafe für wiederholtes Fahren ohne Führerschein verhängte das Amtsgericht Kitzingen. Foto: Andreas Brachs

    Geldstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein haben eine Geschäftsfrau aus dem Landkreis Kitzingen nicht vom erneuten Schwarzfahrten abgehalten. Weil sie kurz nach der letzten Verurteilung zu 4500 Euro (180 Tagessätze zu 25 Euro) Anfang 2018 erneut ohne Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug gesteuert hatte, wurde die 57-Jährige vor dem Amtsgericht in Kitzingen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

    Richterin bleibt milde

    Weil diese Strafe mit sechs Monaten Haft eher moderat ausfiel, auch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde und die Geldauflage von 500 Euro in Raten überschaubar blieb, war die Frau am Ende der kurzen Verhandlung zufrieden: "Danke, das ist in Ordnung", sagte sie der Richterin.

    Dankbar war sie vor allem auch, weil die Richterin die von der Staatsanwältin geforderten zehn Monate auf sechs reduziert, die Geldauflage halbiert und auf ein dreimonatiges Fahrverbot verzichtet hatte. Damit kann die Frau ihren inzwischen auf die richtige Geschwindigkeit gedrosselten Kleintransporter weiternutzen und ihr eher zäh laufendes Geschäft weiter betreiben. In der gedrosselten Form ist ihr Fahrzeug auch ohne Führerschein erlaubt. Dass sie weitere zwei Jahre auf den Führerschein verzichten muss – damit kann sie offenbar leben.

    Die Geschäftsfrau ist am Ende relativ glimpflich davon gekommen. Das lag vor allem auch an ihrem Geständnis: "Das war ein Fehler", sagte sie unumwunden.  Sie räumte die drei angeklagten Fahrten mit dem führerscheinpflichtigen, weil damals noch nicht gedrosselten Mini-Transporter ein. Dass die Fahrten in aller Herrgottsfrüh stattfanden und nur über wenige Meter führten, kam entlastend hinzu. Und dass das auffällige Vehikel inzwischen auf die zulässige und führerscheinfreie Geschwindigkeit gedrosselt ist, hielt ihr das Gericht ebenfalls zugute.

    Keine Geldstrafe mehr möglich

    Dennoch war klar: Nach zwei Geldstrafen (wegen Trunkenheit im Verkehr und mehreren Fahrten ohne Fahrerlaubnis) kam eine weitere nicht mehr in Frage. Dass die Angeklagte nur zwei Monate nach dem letzten Urteil wieder schwarz gefahren ist, schloss das aus. Von einem Paradefall für eine Freiheitsstrafe sprach die Staatsanwältin.  

    Am Ende bekam die Frau sechs Monate und die von ihr im Schlusswort erbetene Chance, mobil zu bleiben und sich weiter selbst finanzieren zu können.

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