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Kitzingen: Gefährlicher Alltag auf der Autobahn: Dichtes Auffahren und rechts überholen wird richtig teuer

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Gefährlicher Alltag auf der Autobahn: Dichtes Auffahren und rechts überholen wird richtig teuer

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    Die Polizei dokumentierte ein gefährliches Überholmanöver auf der A 3.
    Die Polizei dokumentierte ein gefährliches Überholmanöver auf der A 3. Foto: Peter Endig (dpa, Beispielbild)

    Zu schnell unterwegs, dicht auffahren, Lichthupe, rechts überholen: Das ist so etwas wie Alltag auf den Autobahnen, wenn auch ein gefährlicher. Normalerweise löst sich eine solche Situation schnell auf. Der Alltag geht weiter. Wenn ein solches Manöver allerdings unter den Augen der Polizei passiert, kann das teuer werden.

    Einen 41-jährigen Autofahrer hat eine solche "fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs" 2200 Euro und dreimonatiges Fahrverbot gekostet. Damit ist er gut weggekommen. Für den Auftritt auf der A 3 hatte er einen Strafbefehl bekommen. Der sah eine Geldstrafe von 3500 Euro (50 Tagessätze zu 70 Euro) und den Entzug der Fahrerlaubnis für zehn Monate vor. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt.

    Mit Erfolg, wie sich vor dem Amtsgericht zeigte. Dort war der Sachverhalt eindeutig. Der Mann war mit seinem Mercedes auf der dreispurigen Fahrbahn der A3 bei Biebelried unterwegs. Auf der mittleren und der linken Spur fuhren Autos, rechts war frei. Der Mann fuhr auf das Fahrzeug in der Mitte auf, zog dann ruckartig nach rechts, überholte und fuhr knapp vor dem Auto wieder nach links. Die überholte Fahrerin musste scharf bremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Mitbekommen hat das eine Zivilstreife der Autobahnpolizei. Die war dem Mann gefolgt, weil der "schneller als alle anderen unterwegs war".

    Angeklagter bestätigt Überholmanöver, sieht sich aber nicht als Verkehrsrowdy

    Das Überholmanöver bestritt der Mann auch gar nicht, ließ aber seine Rechtsanwältin erklären: "Er hat die Situation nicht als gefährlich wahrgenommen." Der Familienvater mit Frau und Kindern im Auto sei kein Verkehrsrowdy. "Ich kann mir das alles nicht erklären", sagte der Angeklagte und entschuldigte sich mehrmals. "Entschuldigung angenommen", sagte die Frau, die mit ihrer Vollbremsung Schlimmeres verhindert hat und als Zeugin auftrat. Sie hat den Mann weder angezeigt noch Angaben zu dem Vorfall gemacht. "Für so was habe ich keine Zeit", sagte die Musikerin.

    Die Beobachtungen der Streife reichten für den Strafbefehl und das Verfahren. Darin ging es vor allem um den Entzug der Fahrerlaubnis. "Mein Mandant ist Schichtarbeiter und muss täglich 30 Kilometer zur Arbeit fahren", erklärte die Verteidigerin. Im Gerichtssaal wurde dann schnell aus der angeklagten vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung eine fahrlässige. Damit gab es ein bisschen Spielraum.

    Am Ende reduzierte Richterin Ingrid Johann die Anzahl der Tagessätze von 50 auf 40 und passte die Höhe den aktuellen Einkommensverhältnissen auf 55 Euro an. Und vor allem: Im Urteil steht kein Entzug der Fahrerlaubnis mehr, sondern "nur" ein dreimonatiges Fahrverbot. Mit diesem "kleinsten gemeinsamen Nenner" konnten alle leben. Das Urteil ist rechtskräftig.

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