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DETTELBACH: Grabstein-Ärger und kein Ende

DETTELBACH

Grabstein-Ärger und kein Ende

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    Weil er nicht mehr standsicher sei, so erfuhr Mangold aus einem Prüfbericht, der mit der Post kam, musste der Stein gesichert werden. „Dabei ist der Stein im besten Zustand!“, sagt der Neuseser erbost am Telefon.

    Nun sind Standsicherheitsproben auf dem Friedhof nichts Neues, sie sind sogar vorgeschrieben. Einmal im Jahr muss die Kommune prüfen, ob die Steine wackelig sind und von ihnen Gefahr droht. Die Folgen, wenn ein Stein umstürzt und einen Friedhofsbesucher trifft, kann man sich schließlich ausmalen.

    Bisher nahm auch in Dettelbach die Stadt selbst die Prüfungen vor – mittels der so genannten Rüttelprobe. War der Stein nicht mehr fest mit dem Fundament verbunden, gab's einen Aufkleber ans Grabmal mit der Aufforderung, die Standsicherheit wiederherzustellen. Daran waren Grabbesitzer in Dettelbach gewöhnt.

    Ohne Vorwarnung werden Fakten geschaffen

    Dass nun quasi ohne Vorwarnung Fakten geschaffen wurden, hat indes einige Dettelbacher verärgert. Denn die vorläufige Sicherung des Grabsteins kostet Geld: 60 Euro müssen die betroffenen Grabbesitzer für den Sicherungspflock hinlegen. Dazu erhalten sie dann allerdings noch den Prüfbericht. Und der kommt – auch das ist neu – nicht mehr von der Stadt, sondern von einem externen Sachverständigen. „Die Berufsgenossenschaft Gartenbau verlangt bei der Standsicherheitsprobe jetzt die Einhaltung genauer Messwerte, das können wir mit unserem Bauhof nicht mehr leisten“, sagt Dettelbachs Verwaltungsleiter Hartmut Eichler auf Anfrage dieser Zeitung. Weil die Stadt nicht über das notwendige Druck-Messgerät verfüge, habe sie den Auftrag zur Prüfung ausgeschrieben.

    Den Zuschlag erhielt Klaus Stolzenberger. Der lebt in Wenkheim (Baden-Württemberg) und ist seit 30 Jahren Steinmetz. Als Sachverständiger hat er schon Tausende Grabsteine geprüft, „in einem Umkreis von 100 Kilometern“, wie er im Gespräch mit der Main-Post sagt. Wann ein Grabstein mit einem Pflock gesichert werden muss, liegt nicht in seinem Ermessen – dazu gibt es versicherungsrechtlich genaue Vorschriften. Knackpunkt ist in der Regel eine fehlende Verdübelung: „Solche Steine sind akut umsturzgefährdet und müssen umgehend gesichert werden.“

    Die vorläufige Standsicherheit erreiche man am einfachsten mit Pflock und Gurt. „Ansonsten müssten wir die Steine umlegen, was bei den Grabbesitzern wohl für noch mehr Ärger sorgen würde“, sagt Stolzenberger. Vor allem ältere Grabsteine seien betroffen, „heute ist die Verdübelung Standard“.

    Nachholbedarf in Sachen Standsicherheit ist groß

    Die Druckprüfung erfolgt laut dem Experten mit einem Messgerät, das über einen Zeitraum von wenigen Sekunden schrittweise einen Druck von bis zu 50 Kilogramm auf den Stein ausübt. Gibt der Stein nicht nach, hat er die Probe bestanden. Fängt er an zu kippen, ist er in der Regel umsturzgefährdet. Allerdings können Steine auch ein wenig wackeln und trotzdem keine akute Gefahr darstellen – wenn sie denn bereits verdübelt sind.

    In Dettelbach ist der Nachholbedarf in Sachen Standsicherheit offenbar groß. Von 231 beanstandeten Steinen in Stadt und Stadtteilen mussten 229 sofort gesichert werden. „Ich habe da gar keine Wahl“, sagt Stolzenberger. „Wenn ich von der Gefahr weiß und keine Sicherung vornehme, bin ich in der Haftung.“ Dass sich an ihm jetzt der Ärger ablädt, sieht der Gutachter nicht ein: „Wenn ein Auto beim TÜV Mängel hat, dann ist ja auch nicht der Prüfer schuld.“

    Tatsächlich kann man die Bestimmungen in der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft nachlesen: „Grabmale müssen jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.“ Und in der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen heißt es: „Ist das Standmoment des Grabdenkmals für die Standsicherheit nicht ausreichend, ist eine Verdübelung oder eine gleichwertige mechanische Befestigung erforderlich.“

    Für Georg Mangold aus Neuses ist der Fall trotzdem klar. Der Grabstein in Neuses steht fest und sicher, das will er jetzt mit einem Gegengutachten belegen. Geld soll der Gutachter der Stadt von ihm nicht bekommen: „Ich zahl' die Sicherung nicht, und wenn ich ins Gefängnis gehe!“

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