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LANDKREIS KITZINGEN: Hoverborards: Wer schwebt macht sich strafbar

LANDKREIS KITZINGEN

Hoverborards: Wer schwebt macht sich strafbar

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    Nur per Gewichtsverlagerung werden die E-Boards gesteuert. Festhalten kann man sich nirgends.
    Nur per Gewichtsverlagerung werden die E-Boards gesteuert. Festhalten kann man sich nirgends. Foto: Foto: DEKRA

    In der Zukunftsvision des Zeitreise-Films „Zurück in die Zukunft II“ von 1989 wurden für das Jahr 2015 einige technische Innovationen vorhergesagt. So gibt es im Film beispielsweise schwebende Skateboards, „Hoverboards“ genannt. Wenig überraschend ist daraus bisher keine Realität geworden, doch tatsächlich werden seit einiger Zeit Geräte mit dem Namen Hoverboard verkauft. Sie entsprechen in ihrer Funktionsweise aber nicht ganz dem Film-Vorbild.

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