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Mainbernheim: Mainbernheimer Rat lehnt Einspruch gegen Bebauungsplan "Am Steinberg 2" ab

Mainbernheim

Mainbernheimer Rat lehnt Einspruch gegen Bebauungsplan "Am Steinberg 2" ab

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    Oberhalb des Mainbernheimer Friedhofs, entlang der Neuen Bergstraße, entsteht ein Baugebiet. Einen entsprechenden Bebauungsplan "Am Steinberg 2" hat der Stadtrat nun als Satzung beschlossen.
    Oberhalb des Mainbernheimer Friedhofs, entlang der Neuen Bergstraße, entsteht ein Baugebiet. Einen entsprechenden Bebauungsplan "Am Steinberg 2" hat der Stadtrat nun als Satzung beschlossen. Foto: Gerhard Krämer

    Ein Einspruch ist während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans "Am Steinberg 2" im beschleunigten Verfahren erhoben worden, weil Einschränkungen für die benachbarte Autowerkstatt befürchtet wurden. Dafür gebe es aber keinen Grund, befand der Stadtrat bei der Abwägung der Stellungnahmen und Einwände. Gedanken macht sich das Gremium aber über eine Stellplatzablösesatzung.

    Die Betreiber der Autowerkstatt wiesen auf mögliche Konflikte mit einer Wohnbebauung hin. Dies gelte auch für Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke und großzügigen Hallen, zum Beispiel für einen Kurierdienstbetrieb mit wesentlich höherem Verkehrsaufkommen. Bedenken wurden auch geäußert, dass die vorhandenen Ortskanäle nicht ausreichten, um Niederschlagswasser bei Starkregen aufzunehmen. Befürchtet wird zudem, dass durch die Versiegelung Wasser auf die Grundstücke und in die Gebäude fließt.

    Nach einem Blick in die Baugenehmigung für den Betrieb aus dem Jahr 1975 sei es schon damals erforderlich gewesen, dass "Einwirkungen auf die Nachbarschaft nicht entstehen", informierte Bürgermeister Peter Kraus. Die Reparaturen erfolgten außerhalb der Nachtruhe, einen Abschleppdienst, der außerhalb der täglichen Öffnungszeit tätig sei, gebe es nicht. Erweiterungen auf den vorhandenen Flächen seien auch nicht möglich.

    Ablöse für Stellplätze schaffen

    Zur Abwassersituation sagte Kraus, dass eine Überprüfung des Mischwasserkanals in der Kitzinger Straße ergeben habe, dass dieser ausreichend dimensioniert sei. Abwasser aus dem neuen Wohngebiet könne so aufgenommen werden. Da die wasserrechtliche Genehmigung demnächst verlängert werden müsse, werde das Gebiet berücksichtigt.

    Länger wurde über eine Anregung einer Baufirma diskutiert, sich bei der Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit an der Stellplatz- und Garagenverordnung zu orientieren. Stichpunkte waren dabei mehr Grün und eine bessere Wohnqualität. Bisher sind bis 45 Quadratmater Wohnfläche ein Stellplatz, über 45 Quadratmeter 1,5 Stellplätze und über 90 Quadratmeter zwei Stellplätze erforderlich. Das will der Stadtrat auch beibehalten. Die Stellplätze könnten auch mit einer wasserdurchlässigen Befestigung verwirklicht werden, zum Beispiel durch Rasengittersteine. Geschaffen werden soll die Möglichkeit einer Ablöse. Dafür muss aber erst eine entsprechende Satzung erlassen werden.

    Parkplätze entlang der Friedhofsmauer sind laut Kraus nicht sinnvoll, da dadurch das Baugebiet verkleinert würde. Aber in der Neuen Bergstraße könnte Parkraum geschaffen werden. 38 Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden, 15 haben keine Stellungnahme abgegeben, 13 hatten keine Bedenken. Der Stadtrat beschloss den Bebauungsplan nach erfolgter Abwägung der Anregungen und Einwände als Satzung.

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