"Die Strecke hätte man auch laufen können", sagte Richterin Ingrid Johann dem Mann auf der Anklagebank. Der stimmt ihr zu. Dennoch hat sich der 60-Jährige im Oktober 2020 kurz vor Mitternacht mit gut 1,8 Promille aufs Rad gesetzt. Er kam nicht weit, weil er einer Polizeistreife aufgefallen ist. Damit hatte er ein Verfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr am Hals. Das Problem: Es war nicht das erste Mal.
Kitzingen