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PRICHSENSTADT: Neue Friedhofsatzung für Prichsenstadt

PRICHSENSTADT

Neue Friedhofsatzung für Prichsenstadt

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    Sie hatte schon vor ein paar Monaten Diskussion im Stadtrat Prichsenstadt ausgelöst: die neue Gebührensatzung für die Friedhöfe.

    In der Februarsitzung war die Satzung nach längerer Debatte abgesetzt worden, weil ein Teil der Räte einen Vergleich mit benachbarten Orten haben wollten. In der jüngsten Sitzung lagen diese Zahlen nun dem Stadtrat vor – mit dem Ergebnis, dass die ohnehin schon hohen Jahresgebühren für Gräber noch einmal um 20 Prozent aufgestockt werden. So betragen die Gebühren für ein Einzelgrab und ein Grab in einer Urnenwand/-nische nun 50 Euro (bisher: 42 Euro), für ein Familiengrab 75 Euro (60 Euro) und für ein Erdurnen- oder Kindergrab 42 Euro (35 bzw. 36 Euro). Der Satzung, mit der nun 40 anstelle bislang 30 Prozent der Kosten gedeckt sind, stimmten die Räte mit 10:5 Stimmen zu.

    Hintergrund für diese Gebührenerhöhung ist, dass eigentlich jede Kommune in ganz Deutschland gehalten ist, bei eigenen Einrichtungen kostendeckend zu arbeiten. Das aber, machte Bürgermeister René Schlehr deutlich, sei gerade bei Friedhöfen „utopisch, da gibt es wohl keinen einzigen Ort in ganz Deutschland, der zu 100 Prozent kostendeckende Gebühren nimmt“.

    Friedwald ist keine Konkurrenz

    Um das zu verdeutlichen, hatte er die Jahresgebühren in zehn Kommunen der Region abfragen lassen. Nicht alle waren bereit, Auskünfte zu erteilen, und die Kosten liegen teilweise sehr weit unter denen von Prichsenstadt. Einzelgräber kosten beispielsweise in Wiesentheid pro Jahr zehn Euro, in Biebelried 25 Euro und in Schonungen (Landkreis Schweinfurt) 24 Euro. „Wir haben ohnehin seit der letzten Erhöhung von 2009 wesentlich höhere Gebühren für unsere zehn Friedhöfe als in der Region“, sagte Schlehr.

    Welchen Deckungsgrad die angefragten Kommunen mit ihren Gebühren erreichen, konnte Schlehr nicht in Erfahrung bringen. Vielleicht, mutmaßte Ratsmitglied Stefan Deppisch, hätten sie andere Einnahmesituationen. Dass sich aber wegen höherer Grabgebühren die „Leute“ nicht in Prichsenstadt, sondern im Friedwald auf dem Schwanberg beerdigen lassen wollen, wie Ratsmitglied Wolfgang Brosche vermutete, sah der Bürgermeister anders. „Wegen dieser paar Euro wird niemand wegziehen, und ein Urnengrab auf dem Schwanberg ist ungleich teurer als bei uns“, sagte Schlehr.

    Mit der Erhöhung war Werner Klüber nicht einverstanden. Er beantragte, dass zwar die neue Satzung genehmigt werden sollte, die Jahresgebühren aber nicht erhöht werden sollten. Dieser Antrag wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt, stattdessen stimmten die Räte mit 10:5 für die Erhöhung.

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