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LANDKREIS KITZINGEN: Pflanzenanbau mit Dreifachnutzen

LANDKREIS KITZINGEN

Pflanzenanbau mit Dreifachnutzen

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    Zufrieden: Gut gewachsen ist der Ölrettich auf diesem Versuchsfeld bei Feuerbach. Ölrettich aber auch Senf, Kresse, Sandhafer, Klee oder Phazelia. werden als Zwischenfrucht angebaut, um Böden unter anderem vor Erosion und das Grundwasser vor Stickstoffeintrag zu schützen. Landwirtschaftsmeister Simon Hopfengart und Fachberater Gerhard Reiser (von links)  vom Amt für Landwirtschaft sind zufrieden.
    Zufrieden: Gut gewachsen ist der Ölrettich auf diesem Versuchsfeld bei Feuerbach. Ölrettich aber auch Senf, Kresse, Sandhafer, Klee oder Phazelia. werden als Zwischenfrucht angebaut, um Böden unter anderem vor Erosion und das Grundwasser vor Stickstoffeintrag zu schützen. Landwirtschaftsmeister Simon Hopfengart und Fachberater Gerhard Reiser (von links) vom Amt für Landwirtschaft sind zufrieden. Foto: Foto: Ralf Weiskopf

    Eine Reihe von etwa zehn Meter breiten Versuchsfeldern liegen hinter der alten Schäferei bei Feuerbach nebeneinander. Weiße Grenzstäbe dienen als Markierung, aber auch so sind selbst für den Laien die unterschiedlichen Bepflanzungen deutlich erkennbar. Gelber Senf steht über einen Meter hoch neben einer haben Meter hohen Kresse. Daneben wachsen auf weiteren Streifen Sandhafer, Ölrettich, das aus Afrika stammende auch Gingellikraut genannte Ramtillkraut und die weißblühende Phazelia (Bienenfreund).

    Mitte August ausgesät

    Alle Pflanzen hier haben eines gemeinsam: Es handelt sich um sogenannte Zwischenfrüchte, die Mitte August ausgesät wurden, nachdem die dort vorher stehende Wintergerste abgeerntet und der Acker gemulcht wurde. Ausgesät hat die Pflanzen Landwirtschaftsmeister Simon Hopfengart aus Feuerbach. Er arbeitet mit dem Amt für Landwirtschaft zusammen und ist Projektbetreuer für eine Versuchsreihe zum Wasserschutz. Eine Möglichkeit dazu ist eben der Anbau von Zwischenfrüchten, erklärt Fachberater Gerhard Reiser vom Amt für Landwirtschaft bei einem Ortstermin.

    „Zwischenfrüchte werden nach der Ernte der Hauptfrucht, zum Beispiel Getreide, ausgesät und bedecken den Boden bis zur Aussaat im nächsten Frühjahr“, erklärt Hopfengart. Die Aussaat dieser Zwischenfrüchte biete einen mehrfachen Nutzen. Es sind die Förderung und Stabilisierung des Bodengefüges als Schutz vor Erosion und die Stickstoffbindung durch winterharte Arten. „Beides dient auch unmittelbar dem Wasserschutz, da nicht nur die Stickstoffverlagerung ins Grundwasser, sondern auch die Erosion, insbesondere der Oberflächenabfluss von Boden mit Nährstoffen und Pflanzenschutzmittelrückständen, gemindert wird“, erklärt der junge Landwirt. Ein weiterer Vorteil: Der in den Grünanteilen der Zwischenfrüchte eingelagerte Stickstoff dient, nach der Einarbeitung der Pflanzen in den Boden im darauffolgenden Frühjahr, als Dünger für die neue Aussaat.

    Bislang freiwillig

    Der Grund für den Versuchsanbau liegt in der im Jahr 2000 erlassenen Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer, erläutert Reiser. Noch sind Landwirte aufgefordert, freiwillig einen Beitrag zum Wasserschutz zu leisten, sagt Hopfengart. Um ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man möglichst zeit- und kostensparend Zwischenfrüchte aussät, hat er die Versuchsfelder angelegt. Denn, so der Landwirt, das Ganze lässt sich relativ einfach mit dem auf jedem Hof vorhandenen Maschinenpark bewerkstelligen. Möglichkeiten sind die Ausbringung mit einem Schneckenkornstreuer im Anbau vor dem Traktor und einer Egge am hinteren Geräteträger, einem Düngerstreuer, einer Egge mit Särohren oder auch mit Jauchefass samt Schleppschläuchen. Dabei wird mit einer Zumischvorrichtung der Samen der Zwischenfrüchte der Gülle beigemischt.

    Wie die einzelnen Methoden funktionieren, zu welchen Ergebnissen sie führen, wie und warum Wasserschutz möglich und notwendig ist, erfahren interessierte Landwirte am Freitag, 21. Oktober, um 9.30 Uhr und um 14 Uhr auf den Versuchsfeldern bei Feuerbach. Die Anfahrt dorthin ist ausgeschildert.

    EU-Wasserrahmenrichtlinie

    Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, für alle Gewässer verbindliche Qualitätsziele zu erreichen. Für die Umsetzung sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich.

    Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern und wenn nötig- zu verbessern. Zu diesem Zweck erfolgte nach einer Bestandserhebung eine umfangreiche Untersuchungsreihe, um den chemischen und biologischen Zustand der Gewässer und des Grundwassers zu ermitteln.

    Umfangreiche Informationen zu den Richtlinien findet man im Internet: www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3044.pdf

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