Laut Gimperlein sei es die Pflicht des Gärtners, „bestmögliche Produkte anzubieten“, weil man „für die Gesundheit unserer Mitbürger“ verantwortlich sei. Den Gärtnermeister selbst erfülle es jedes Mal „mit Stolz“, wenn er den Nachwuchs freispricht.
IPHOFEN