Ein paar Fotos von Mädchen in aufreizenden Posen auf dem Handy haben, deshalb landet man schon vor Gericht? Ja, denn diese Straftat werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet, erläuterte der Kitzinger Jugendrichter Wolfgang Hülle. Vor sich auf der Anklagebank hat er einen jungen Mann aus dem Landkreis sitzen, dem genau das zur Last gelegt wird: der Besitz kinderpornografischer Schriften.
Kitzingen