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Geiselwind: Prozess um "Grusel-Grabsteine" endet ohne Berufung

Geiselwind

Prozess um "Grusel-Grabsteine" endet ohne Berufung

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    Echte Grabsteine vor dem Horrorhaus im Geiselwinder Freizeit-Land beschäftigten lange Zeit die Justiz. Nachdem eine angekündigte Berufung zurückgenommen wurde, ist das Urteil des Kitzinger Amtsgerichts nunmehr rechtskräftig.
    Echte Grabsteine vor dem Horrorhaus im Geiselwinder Freizeit-Land beschäftigten lange Zeit die Justiz. Nachdem eine angekündigte Berufung zurückgenommen wurde, ist das Urteil des Kitzinger Amtsgerichts nunmehr rechtskräftig. Foto: Ivana Biscan

    Das Thema "Grusel-Grabsteine" im Geiselwinder Freizeit-Land ist für die Justiz erledigt: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Besitzer des Geiselwinder Freizeit-Landes (Lkr. Kitzingen) nahmen die Berufungen zurück. Dies bestätigte Thorsten Seebach, Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, auf Anfrage. Somit ist das Urteil des Kitzinger Amtsgerichtes rechtsgültig und der Parkbetreiber muss eine Geldbuße über 1200 Euro zahlen.

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