Das Thema "Grusel-Grabsteine" im Geiselwinder Freizeit-Land ist für die Justiz erledigt: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Besitzer des Geiselwinder Freizeit-Landes (Lkr. Kitzingen) nahmen die Berufungen zurück. Dies bestätigte Thorsten Seebach, Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, auf Anfrage. Somit ist das Urteil des Kitzinger Amtsgerichtes rechtsgültig und der Parkbetreiber muss eine Geldbuße über 1200 Euro zahlen.
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