Neue Satzungen für die Entwässerung wurden am Montagabend vom Gemeinderat Martinsheim in der alten Schule in Gnötzheim beschlossen. Die wichtigste Änderung ist dabei in der Beitrags- und Gebührensatzung erfolgt. Hier wird künftig bei unbebauten Grundstücken, die erschlossen und bebaubar sind, ein Viertel der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche für die Beitragsberechnung angesetzt.
Martinsheim