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Volkach: Sturm knickte Baum ab: Eigentümer haben Verkehrssicherungspflicht

Volkach

Sturm knickte Baum ab: Eigentümer haben Verkehrssicherungspflicht

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    "Entlastungsarbeiten" waren an den Linden auf dem Weinfestplatz nötig. Ein Sturm hatte jüngst gar einen Baum komplett abgeknickt.
    "Entlastungsarbeiten" waren an den Linden auf dem Weinfestplatz nötig. Ein Sturm hatte jüngst gar einen Baum komplett abgeknickt. Foto: Katja Eden

    Bäume sehen besonders schön aus, wenn sie sich in ihrer natürlichen Form entwickeln können. Stehen sie im Wald oder auf freiem Feld, ist dies problemlos möglich, aber nicht immer in Städten und Wohngebieten, schreibt die Verwaltungsgemeinschaft Volkach in einer Pressemitteilung.

    Denn zu groß sei die Gefahr, dass überhängende Zweige oder kaputte Äste einen Menschen verletzen oder eine Sache beschädigen. Aus diesem Grund bestehe für den Baumbesitzer die Verkehrssicherungspflicht; das heißt: Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass niemand aufgrund seines Baumes zu Schaden kommt.

    Standsicherheit prüfen

    Daher müssen regelmäßige Zustandsüberprüfungen der Bäume vorgenommen und unter anderem darauf geachtet werden, ob Äste marode sind, die Standsicherheit des Baumes noch gegeben ist oder Pilze den Baum von innen schwächen.

    Auch die Stadt Volkach sei als Grundstückseigentümerin unter anderem des Weinfestplatzes verpflichtet, sich um die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu kümmern. Bei einem der jüngsten Stürme knickte eine Linde ab und musste gefällt werden, wird im Presseschreiben berichtet. In einem nächsten Schritt wurden vor kurzem alle 35 Linden auf dem Platz von einem Spezialisten genauestens untersucht. Das Ergebnis: Einige Bäume wiesen Faulstellen im Stamm auf und müssen im Winter gefällt werden. Bei mehreren anderen Linden mussten Äste heruntergenommen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. 

    Gehweg und Straße müssen frei bleiben

    Die Stadt Volkach weist zum Thema Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen insbesondere auch private Grundeigner auf ihre Pflichten hin: Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurück zu schneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 Meter über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird. Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 Meter über den Wegen auszuschneiden. Gleichsam sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und dürres Geäst beziehungsweise dürre Bäume ganz zu entfernen.

    An Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art stets so niedergehalten werden, dass sie nicht die "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" beeinträchtigen. Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.

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