Dass beim Geld die Freundschaft aufhört und Gerechtigkeit so oder so gesehen werden kann, musste ein 36-jähriger Handwerker vor dem Kitzinger Amtsgericht erkennen. Weil er von seinem Bekannten und Auftraggeber zwar einen Vorschuss kassiert, die verabredeten Arbeiten aber nicht erledigt hat, wurde der wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu 40 Euro) verurteilt.
KITZINGEN