Der Faschingszug der Karlstadter Karnevalsgesellschaft „Die Schwedenmännli“ findet am Sonntag, 23 Februar, statt, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Der Zugverlauf: Krönleinsweg (ab Kreuzung Johann-von-Korb-Straße) – Zum Helfenstein – Kreisel Eußenheimer Straße (B 27) – Eußenheimer Straße (zwischen der B 27 und der Ringstraße) - Nordbrücke – Ringstraße – Brückenstraße - (Schwenk-Kreuzung) – „Obere“ Hauptstraße – Marktplatz – „Untere“ Hauptstraße – Ringstraße.
Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen
Währemd des Faschingszuges ist mit folgenden Verkehrsbeschränkungen zu rechnen: Zeitweise besteht eine Umleitung des überörtlichen Verkehrs aus/in Richtung Hammelburg (B 27) über den Kreisel Eußenheimer Straße („tegut“) – Zufahrt zur Mülldeponie - Kreisel „Am Hammersteig“ zur B 26 und umgekehrt. Die Umleitung des überörtlichen Verkehrs auf der St 2435 aus Richtung Lohr und der St 2438 aus Richtung Marktheidenfeld kommend erfolgt durch Mühlbach in Richtung Himmelstadt nach Würzburg. Die Bodelschwinghstraße von der Arnsteiner Straße bis zur Eußenheimer Straße ist von 10 bis 14 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt.
Die Eußenheimer Straße (ab Kreisel Nordbrücke bis Kreisel „tegut“) wird während der Zugquerung für den Gesamtverkehr gesperrt. Die von der Zugaufstellung bzw. vom Streckenverlauf des Faschingszuges betroffenen Straßen werden voll gesperrt, der Anliegerverkehr ist nur sehr eingeschränkt möglich.
Der Altstadtbereich ist von Faschingssonntag, 23. Februar, ab 11 Uhr bis Rosenmontag, 24. Februar, etwa 9 Uhr für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt. Während des Faschingszuges kann auch kein Anwohnerverkehr zugelassen werden. Die Vollsperrung der alten Mainbrücke besteht ab etwa 13.30 Uhr.
Absolutes Haltverbot besteht in den von der Zugaufstellung beziehungsweise durch den Zugverlauf betroffenen Straßen. Die Stadt Karlstadt bittet alle Anwohner in den vom Faschingszug tangierten Straßen nicht zu parken; eine entsprechende Beschilderung (absolutes Halteverbot) wird aufgestellt und gilt am Faschingssonntag, 23. Februar 2020 ab 6 Uhr.
Hinweise zu den Parkplätzen in Altstadtnähe
Die Stadt Karlstadt weist darauf hin, dass für die Parkplätze im Bereich der Straße „Zum Helfenstein“ (Bereich Rathaus und Am Leckertsgarten) und in den Seiten- und Querstraßen eine Zufahrt bis 13 Uhr möglich ist, die Parkplätze „Zementwerk Schwenk“, Altstadtfriedhof, Sändleinsweg und Brückenturm-Parkplatz jederzeit von der B 27 (aus Richtung Feuerwehrhaus kommend) angefahren werden können (über den Sändleinsweg), der Mainkai-Parkplatz bis 13.30 Uhr angefahren werden kann, die Parkplätze im Bereich Gemündener Straße und Eußenheimer Straße/Bereich Nordbrücke bzw. entlang der Bahnlinie am Faschingssonntag für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden und nicht nutzbar sind, da dort die Zugauflösung stattfindet.
Freihaltung der Rettungswege in der Altstadt
Die für die Einsatzkräfte notwendigen Rettungswege und Sicherheitsbereiche in der Altstadt – Untere Spitalgasse, Fischer-,Kärrner-, Hofrieth- und Schustergasse bzw. Langgasse, Neue Bahnhofstraße, Brunnen-, Schul-,Schützengasse, Untere Viehmarktstraße und Obere Spitalgasse – müssen während der Veranstaltung unbedingt freigehalten werden. Parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Für den absolut notwendigen Anwohnerverkehr stehen die beschilderten Rettungswege zur Verfügung. Zusätzlich besteht für den aus der Kärrner- und Fischergasse kommende Verkehr eine bedingte Ausfahrtmöglichkeit durch das Maintor über den Mainkai-Parkplatz.