Hat der aus Thüringen stammende 33-jährige Baumaschinenführer einen Minibagger gekauft, obwohl er wusste, dass dieser gestohlenen war? Das Amtsgericht Gemünden unter Strafrichterin Maryam Neumann ist davon überzeugt. Sie verurteilte den Mann wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (180 Tagessätze zu 50 Euro). Außerdem kann der Bauarbeiter die 8000 Euro, die er für den Bagger bezahlt hat, abschreiben, denn er hat weder Kaufvertrag noch die Adresse des Verkäufers.
Gemünden