Während eine Corona-Auflage die nächste jagt, hat die Pandemie auch Folgen für die Jagd. Wegen der Bestimmungen zum Infektionsschutz finden momentan nämlich weniger große Jagden statt als sonst.
Bewegungs- oder Gesellschaftsjagden (siehe: Stichwort) unterliegen als Veranstaltungen den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung von Covid 19. Die 15. und bisher jüngste bayerische Verordnung zum Infektionsschutz stammt vom 23. November 2021. Demnach sind solche Jagden zwar grundsätzlich möglich, es sollen dafür aber Hygienekonzepte erstellt und umgesetzt werden.
Ein Aufwand, der vielerorts gescheut wird. Der Bayerische Jagdverband (BJV) verweist zum Thema auf die Internetseite www.wildtierportal.bayern.de. Dort erläutert das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Rechtslage für Gesellschaftsjagden: Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gelten 2G, Maskenpflicht und Mindestabstand von 1,5 Meter.
In Absprache mit dem Gesundheitsministerium könne die Maske abgenommen werden, wenn sich die Jäger während der Jagd allein an ihrem zugewiesenen Platz befinden. Auch gelte die Maskenpflicht nicht für Treiber, "die untereinander und zu weiteren Personen einen Abstand einhalten, der weit über den Mindestabstand von 1,5 Meter hinausgeht".
In allen anderen Phasen gelte die FFP2-Maskenpflicht. Der Veranstalter habe ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten und zu beachten, "es sei denn, die Veranstaltung umfasst weniger als 100 Personen".
Viele Jagden abgesagt
Nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen seien die meisten Jagden in der Region nach und nach abgesagt worden, sagte Stephan Amend, der Vorsitzende des BJV Lohr, im Gespräch mit unserer Redaktion. Auf der Strecke bleibe auch jagdliches Brauchtum wie das sogenannte Schüsseltreiben, also das gemeinsame Essen der Treiber, Jäger und Hundeführer nach der Jagd.
Anders reagierte die städtische Forstverwaltung in Lohr. Sie organisierte Anfang Dezember eine Gemeinschaftsjagd im Stadtwald mit einem strengen Hygienekonzept, auch wenn die Teilnehmerzahl von 85 unter der Grenze von 100 blieb. Aus Verantwortung für den Stadtwald und umliegende landwirtschaftliche Flächen habe man auf diese Bewegungsjagd nicht verzichten wollen, erklärt Michael Neuner, Leiter der Lohrer Forstverwaltung.
Dabei steht die Regulierung des Wildbestands im Vordergrund. Doch ehe die Jagd beginnen konnte, mussten alle Teilnehmer morgens auf der Lohrer Mainlände einen Corona-Schnelltest unter Aufsicht machen und durften ihr Auto erst danach verlassen – ein negatives Testergebnis vorausgesetzt. Der Impfstatus wurde ebenfalls kontrolliert. Es wurde also die 2G-plus-Regel angewendet.
Kontaktvorschriften weiter verschärft
Inzwischen wurden die Kontaktvorschriften in Bayern nach Weihnachten weiter verschärft. Gesellschaftsjagden mit über zehn Teilnehmern können zwar weiterhin stattfinden, aber während der gesamten Jagd dürfen maximal zehn Personen zusammentreffen, heißt es auf dem Wildtierportal (Stand 30. Dezember 2021). Die Teilnehmer sollen festen Gruppen zugewiesen werden, die untereinander keinen Kontakt haben.
Das Hygienekonzept sei gut umgesetzt worden und die Jagd im Stadtwald erfolgreich gewesen, sagt Michael Neuner. Auf Traditionen wie Jagdhornbläser und Schüsseltreiben habe man natürlich verzichten müssen: "Es gab nichts außer der Jagd."
Bewegungsjagd"Bewegungsjagden sind Gesellschaftsjagden, bei denen mehrere Jäger und Hunde beteiligt sind", schreibt der Bayerische Jagdverband (BJV) auf seiner Internetseite. Man könne Drück- und Treibjagden unterscheiden: "Die Drückjagd ist eine Bewegungsjagd, die auf Hochwild und Rehwild (Schalenwild) durchgeführt wird. Die Treibjagd wird auf Schwarzwild und Niederwild (unter anderem Hase, Fasan) ausgeführt." Bewegungsjagden sind laut BJV Teil eines Jagdkonzepts, das örtliche Verhältnisse sowie die Interessen von Grundeigentümern und Öffentlichkeit berücksichtige. Langfristig sollen eine ausgewogene Sozialstruktur der Wildbestände gefördert und die Wildschäden gesenkt werden. Damit seien Bewegungsjagden "eine wirkungsvolle Jagdmethode zur Anpassung von Wildbeständen an ihren Lebensraum".(eiei)