Mit seinem Einkommen nicht ausgekommen ist ein heute 26-jähriger Mann aus dem Landkreis. Er musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht in Gemünden verantworten, weil er bei der Beantragung von zwei Krediten bei den Angaben seiner Vermögensverhältnisse gemogelt hat. Deshalb hatte ihn die Postbank angezeigt.
Durch Manipulationen an seinen Kontoauszügen hatte der Industriemechaniker aus einem Minus ein Plus gemacht, um an einen neuen Kredit zu kommen. Auch bei der Angabe zu den Mietausgaben differierten die Beträge um rund 60 Euro. „Das war unnötig“, so ein Sachbearbeiter der Postbank, der als Zeuge vor Gericht erschienen war. Denn der junge Mann hätte den Kredit auch ohne diese Täuschungsmanöver zu den gleichen Konditionen bekommen, erklärte der Sachbearbeiter auf die Nachfrage von Richterin Ilka Matthes. Ein Minus auf dem Konto bei der Hausbank ist demnach kein Verweigerungsgrund bei der Kreditvergabe.
Zudem besteht die Geschäftsverbindung zwischen dem Angeklagten und der Postbank schon länger. Mit dem neuen Kredit sollte unter anderem ein anderes Darlehen abgelöst werden. „Da ist noch ein Altkredit, und der wird regelmäßig bedient“, sah der Sachbearbeiter keinen Grund für ein Ende der Zusammenarbeit. Zumal der Bank durch die Manipulationen und die Nichtauszahlung der beantragten Kreditsumme ja auch kein eigentlicher Schaden entstanden sei.
Er bestätigte auch, dass Manipulationen in Kontoauszügen oder anderen Unterlagen für eine Kreditvergabe sehr häufig vorkommen. Der Zeuge betonte, dass für die Bank Kontoauszüge als Urkunden gelten und jede unerlaubte Änderung damit eine Urkundenfälschung darstellen würden, die seit einigen Jahren ausnahmslos zur Anzeige gebracht würden. In die missliche Lage kam der jetzt 26-Jährige, der nach Abschluss seiner Lehrzeit zunächst eine gute Anstellung in einem großen Werk in München bekommen hatte, nachdem er wieder zurück nach Unterfranken umgesiedelt war. Hier erhielt er nur Jobs über Leiharbeitsfirmen. Die Arbeitsverhältnisse dauerten immer nur zwischen zwei und sechs Monaten und waren nur schlecht bezahlt. Oft gab es nur den Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde oder der Lohn blieb ganz und gar aus.
Neben den normalen Lebenshaltungskosten galt es noch ein Darlehen aus dem Besuch einer Meisterschule abzustottern. Mietrückstände und sogar die Androhung, den Strom zu sperren, waren Folgeerscheinungen.
Rund 50 Bewerbungen hat der Mann, der aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht, in letzter Zeit geschrieben. Inzwischen hat er auch mit der Hilfe seiner Lebenspartnerin wieder Ordnung in sein Leben bringen können. Die Idee, durch manipulierte Unterlagen über das Onlineportal Check 24 bei der Postbank zu einem Kredit zu kommen, bezeichnete der Angeklagte jetzt als „saublöde Idee“.
Zeuge kam nicht
Ursprünglich hatte Richterin Ilka Matthes den Sachbearbeiter des ersten Kredits als Zeuge zu der Verhandlung geladen. Die Postbank hatte jedoch einen anderen, angeblich genauso gut informierten Mitarbeiter geschickt. Dieser konnte jedoch nicht die erforderlichen Auskünfte geben. Darum beantragte die Staatsanwaltschaft die Unterbrechung der Hauptverhandlung und diese mit dem geforderten Zeugen fortzusetzen.
Für den Angeklagten geht es darum, ob er wegen Betrugs oder versuchten Betrugs zu verurteilen ist. Darum sehen sich alle Verfahrensbeteiligte am kommenden Donnerstag, 18. August, um 8.45 Uhr erneut im Sitzungssaal 1 des Amtsgerichts Gemünden wieder.