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Thüngen: Thüngener Gemeinderat diskutierte über Feuerwerkskörper

Thüngen

Thüngener Gemeinderat diskutierte über Feuerwerkskörper

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    Schwer tat sich der Marktgemeinderat in der jüngsten Sitzung mit einer Entscheidung über die Festlegung eines Gebietes im Ort, in dem nach der Sprengstoffverordnung, bzw. nach dem Sprengstoffgesetz, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Silvester) verboten ist. Bürgermeister Lorenz Strifsky berichtete dazu, dass ihm seitens von Anwohnern der Wunsch entgegengebracht wurde, aus denkmalschützerischen Gründen in der Nähe von Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterliegen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verbieten.

    Dabei stellte sich jedoch heraus, dass dies nicht ganz so einfach ist, denn das Ratsgremium erkannte nur zwei Möglichkeiten, ein solches Verbot durchzusetzen. Entweder man sucht sich die entsprechenden Gebäude aus und spricht im Umkreis von beispielsweise 80 Metern eines solchen Gebäudes ein Feuerwerksverbot aus, oder man erlässt für den gesamten Altort ein Verbot.

    Während im ersten Fall ein Verbot schwer zu kontrollieren ist, sah sich der Marktgemeinderat außerstande, im gesamten Altort, einem Bereich, wo an Silvester die meisten Aktivitäten stattfinden, allgemein ein Verbot auszusprechen. Nach intensiver Diskussion verordnete sich das Ratsgremium selbst eine Denkpause und stellte den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zurück.

    Die Unfallgefahr minimieren

    Im weiteren Sitzungsverlauf standen noch eine Reihe von Rechnungsgenehmigungen an. Jeweils einstimmig genehmigte das Ratsgremium die Rechnungen der Energieversorgung Lohr-Karlstadt für die Reparatur eines Hausanschlussschiebers in der Schulstraße 11 in Höhe von 7019 Euro, für die Reparatur des Hausanschlussschiebers in der Hauptstraße 2 in Höhe von 6310 Euro, für die Reparatur des Wasserrohrbruches in der Binsfelder Straße in Höhe von 5351 Euro und für Rohrbruchsuche im Gemeindegebiet in Höhe von 11.694 Euro, wobei man in Zukunft bei Bedarf eine detailliertere Rechnung anfordern will.

    Ferner genehmigte der Rat die Rechnung der Tiefbaufirm Scheb aus Himmelstadt in Höhe von 5252 Euro für die Ausbesserung von zwei gebrochenen Straßeneinläufen, sowie das Ausbessern von drei Kanalschächten.

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