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SACKENBACH: Fällt nun die Bahn die Bäume neben Schienen?

SACKENBACH

Fällt nun die Bahn die Bäume neben Schienen?

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    An der Bahnlinie zwischen Sackenbach und Neuendorf sind Bäume der Schiene zu nahe gekommen. Die Frage, wer sie entfernen soll, sorgte zuletzt für einigen Wirbel. Nun zeichnet sich eine Lösung ab.Foto: Ungemach
    An der Bahnlinie zwischen Sackenbach und Neuendorf sind Bäume der Schiene zu nahe gekommen. Die Frage, wer sie entfernen soll, sorgte zuletzt für einigen Wirbel. Nun zeichnet sich eine Lösung ab.Foto: Ungemach Foto: Johannes Ungemach

    Nun wird die Sache doch nicht so heiß gegessen, wie sie zunächst gekocht wurde: Die Deutsche Bahn nimmt eine Frist zurück, die sie Grundstückseigentümern entlang der Bahnstrecke bei Sackenbach zur Fällung von Bäumen gesetzt hatte. Das ist das Ergebnis eines Ortstermins mit Vertretern der Bahn, der Forstverwaltung, der Forstbetriebsgemeinschaft und der Sackenbacher Jagdgenossenschaft.

    Wie kürzlich berichtet hatte die Bahn die Eigentümern von 91 Grundstücken angeschrieben, die auf einer Länge von rund 400 Metern oberhalb an die Bahnlinie von Sackenbach Richtung Neuendorf angrenzen. Der Konzern wies dabei auf die Verkehrssicherungspflicht hin und forderte dazu auf, Bäume, die auf die Bahnlinie stürzen könnten, binnen 30 Tagen zu entfernen. Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes sei angesichts etlicher großer Bäume in unmittelbarer Näher zur Bahnlinie nicht mehr gewährleistet, so die Begründung des Konzerns.

    Ergebnis der Erbteilung macht Bewirtschaftung nahezu unmöglich

    Bei den Waldbesitzern sorgte das Schreiben für einige Aufregung, nicht zuletzt deshalb, weil viele gar nicht genau wissen, wo ihr Grundstück liegt und welcher Baum ihnen gehört. Manche der Grundstücke sind nur vier oder fünf Meter breit, dafür aber über 100 Meter lang. Dieses Ergebnis der fränkischen Erbteilung macht eine sinnvolle Bewirtschaftung der Flächen schwierig bis unmöglich.

    Die Bahn jedoch hatte in ihrem standardisierten Schreiben den Grundeigentümern angekündigt, dass bei Gefahr in Verzug sogar die Möglichkeit bestehe, „unter Beteiligung der Bundespolizeieine Ersatzvornahme durchzuführen, um einen größeren Schaden zu verhindern.

    Drohkulisse ist vorerst vom Tisch, aber Pflicht besteht weiter

    Doch nach dem Ortstermin ist diese Drohkulisse offenbar vorerst vom Tisch. Wie eine Sprecherin der Bahn am Mittwoch auf Anfrage der Redaktion erklärte, herrschte bei der Besichtigung der Lage vor Ort Einigkeit darüber, dass es in dem betreffenden Bereich Handlungsbedarf gibt, was die Vegetation und die Betriebssicherheit für den Zugverkehr angeht. Auch bestehe die Verkehrssicherungspflicht für die Grundeigentümer weiter.

    Zum weiteren Vorgehen beschränkt sich die Pressestelle der Bahn auf die Aussage, dass man das in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden stehe. Teilnehmer des Gespräches erklärten jedoch, dass die Vertreter der Bahn vor Ort selbst erkannt hätten, dass es den einzelnen Grundbesitzern aufgrund der Grundstückszuschnitte kaum möglich sein wird, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

    Bahn will neues Schreiben verschicken

    Deswegen wurde vereinbart, dass die Bahn selbst zeitnah nach einer Möglichkeit sucht, ob sie selbst die Fällung kritischer Bäume übernehmen oder organisieren kann. Die Überlegung geht dahin, dass die Kosten der Arbeiten durch den Verkauf des dabei anfallenden Holzes gedeckt werden. Geplant ist, dass die Bäume im Herbst gefällt werden. Die Eigentümer der Waldgrundstücke sollen in neuerlichen Schreiben über das geplante Vorgehen informiert werden.

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