Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Karlstadt
Icon Pfeil nach unten

MAIN-SPESSART: Flaute beim Windkraftausbau

MAIN-SPESSART

Flaute beim Windkraftausbau

    • |
    • |
    Die letzten Windräder, die in Main-Spessart ans Netz gingen, waren zwei bei Binsfeld im Oktober 2017.
    Die letzten Windräder, die in Main-Spessart ans Netz gingen, waren zwei bei Binsfeld im Oktober 2017. Foto: Foto: Karlheinz Haase

    Ein Verfechter der Windkraft ist Michael Kohlbrecher. Er ist Klimaschutzbeauftragter des Landkreises und dafür zuständig, dass der Landkreis sein sich selbst gesetztes Ziel der Energieautarkie im Jahre 2035 erreicht. Die Windkraft ist dabei eine wichtige Säule. Derzeit gibt es 43 Windkraftanlagen im Landkreis Main-Spessart, doch weit mehr müssten es sein, um das Ziel der Energieautarkie beim Strom zu erreichen.

    Doch ein weiterer Ausbau der Windkraft in Main-Spessart ist nicht in Sicht. Dies bestätigten bei einem Pressegespräch im Karlstadter Landratsamt Brigitte Ziegra-Schwärzer und Andrea Füller vom Regionalen Planungsverband. Ihren Informationen nach gibt es in Main-Spessart nur noch zwei Windräder, die im Genehmigungsverfahren sind und deren Bau wahrscheinlich ist.

    Klage gegen geplante Anlagen bei Tiefenthal

    Die beiden Windräder sind auf einem Höhenzug nördlich von Tiefenthal, einem Ortsteil von Erlenbach, geplant. Ihre Standorte sind zwischen 1000 und 2000 Metern von der nächsten Wohnbebauung entfernt und auch diese hätten durch die sogenannte 10-H-Regelung verhindert werden können. Diese besagt, dass die Windräder einen Abstand von mindestens zehnmal ihrer Höhe zum nächsten Wohngebiet haben müssen. Bei den derzeitigen Standardanlagen von 200 Meter Höhe sind dies 2000 Meter.

    Doch da der Bau der Windräder in Tiefenthal vor dem Erlass der Regelung beantragt worden war, greift sie nicht. Das Würzburger Verwaltungsgericht hat im Dezember 2017 die Klage der Gemeinde gegen die Baugenehmigung abgewiesen. Entschieden ist der Rechtsstreit noch nicht, denn die Gemeinde will in Berufung gehen.

    Blickt man auf ganz Main-Spessart, so gibt es kaum einen Standort, auf dem noch Windräder gebaut werden können, die nicht von der 10-H-Regelung betroffen sind. Dies bestätigt Brigitte Ziegra-Schwärzer. Sie ist Regionsbeauftragte für die Region Würzburg und für den Regionalplan zuständig, der die Standorte für die Windkraftanlagen regelt. Der neueste Regionalplan wurde im Dezember 2016 verabschiedet. Er umfasst für den Landkreis Main-Spessart 14 Vorranggebiete und neun Vorbehaltsgebiete für die Windkraftnutzung. „Bis auf wenigen Ausnahmen greift überall die 10-H-Regelung“, sagt sie.

    Gemeinden müssen zustimmen und Bebauungsplan aufstellen

    Das bedeutet, dort können Windanlagen gebaut werden, aber die betroffenen Gemeinden müssen zustimmen und einen Bebauungsplan aufstellen. „In der Praxis führt dies dazu, dass es nicht zum Bau von Windrädern kommt“, sagt Kohlbrecher. Die in Tiefenthal geplanten Windräder wären bei der jetzt geltenden Gesetzeslage durch ein Veto der Gemeinde verhindert worden. Ursprünglich waren dort sechs Windräder geplant.

    Es gibt weitere Beispiele, wie die 10-H-Regelung der Windkraftausbau in Main-Spessart gestoppt hat. In Retzstadt ruht das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen südöstlich und südlich von Retzstadt aus dem April 2015 und wird nicht weiter verfolgt. Die Gemeinde Retzstadt hatte den Bau weiterer Anlagen im Gemeindegebiet abgelehnt und hatte aufgrund der 10-H-Regelung auch das Recht dazu.

    Noch komplizierter ist es, wenn mehrere Kommunen betroffen sind wie beim Vorranggebiet „Südwestlich Binsbach“. Dort sind 85 Hektar ausgewiesen, 60 Hektar davon gehören zur Stadt Arnstein, die übrigen zur Gemeinde Hausen und dem Markt Rimpar (Lkr. Würzburg). Zunächst hatte der Markt Rimpar dort mit einer Flächennutzungsplanänderung Baurecht für zwei Windräder ermöglichen wollen, allerdings wurde dies mit einem Bürgerentscheid im Juli 2017 gestoppt. Dabei stimmten die Bürger Rimpars mit Zwei-Drittel-Mehrheit gegen die Unterschreitung der 10-H-Regelung. Auch der Stadtrat Arnstein hatte sich dagegen ausgesprochen.

    Auch Novelle des EEG wirkt sich aus

    Aber es ist nicht die 10-H-Regelung alleine, die für Flaute beim weiteren Ausbau der Windkraft im Landkreis sorgt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde 2017 novelliert. Demnach stehen die neuen Windkraftanlagen in Deutschland untereinander im Wettbewerb. Wer Fördergelder erhalten will, muss an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen. Fördergelder erhalten dabei nur die wirtschaftlichsten Anlagen.

    Damit ist der „der Ausbau der Windkraft im Süden Deutschlands nahezu zum Erliegen gekommen“, sagt Doris Walter, Pressereferentin N-Ergie in Nürnberg. Die Firma hatte bei Himmelstadt fünf Windräder mit Bürgerbeteiligung geplant und die Gemeinde hatte sogar signalisiert, dass sie auf ihr Veto, das ihr laut der 10-H-Regelung zusteht, verzichten wolle. Dennoch wird das Projekt nicht weiter verfolgt. Das Auktionsverfahren der Bundesnetzagentur führe zu Vergütungen für den Anlagenbetreiber, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen im Süden Deutschlands nicht zulässt, so das Fazit von Doris Walter.

    Das bedeutet nicht, dass die bestehenden Windparks in Main-Spessart unrentabel sind. Ganz im Gegenteil: Der Bürgerwindpark bei Retzstadt wurde Jahr 2015 errichtet und hat eine auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für die Kilowattstunde erhalten, die bei den Anteilseignern für gute Ausschüttung sorgt. „Es läuft besser als gedacht“, sagt die Prokuristin Nadine Paulus von der Firma Wust, Wind und Sonne, die den Bürgerwindpark mit fünf Windrädern betreut. „Die Ausschüttung für 2017 lag bei zehn Prozent auf das eingelegte Kapital“, sagt Paulus. Nur fünf Prozent waren prognostiziert.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden