Mit einer Lesung vor der Synagoge zu den Ereignissen am 10. November 1938 in Laudenbach erinnerte der Förderverein "Ehemalige Synagoge Laudenbach" vor etwa 20 ZuhörerInnen aus dem Ort und aus Karlstadt an die Plünderung und Schändung der Synagoge in Laudenbach.
Der Vorsitzende des Vereins Georg Schirmer hatte aus dem ab 1948 am Landgericht Würzburg stattgefundenen Prozess im Staatsarchiv Fakten zusammengetragen und zu einem Lesetext geformt. Zwei Erzähler(Marliese Stumpf und Wolfgang Tröster) stellten die Geschehnisse dar, eingeblendet waren zudem Aussagen von Zeugen und Angeklagten(Karl-Heinz Stumpf, Monika Tröster). Die in sachlichem, aber eindringlichen Ton vorgetragenen Passagen verdeutlichten, wie brutal und erbarmungslos Mitglieder der SA und der NSDAP, unter ihnen auch Anhänger der Nationalsozialisten aus dem Ort, beim Verbrennen der Ritualgegenstände vor der Synagoge vorgegangen sind. Sie drangen außerdem in Judenhäuser ein, zertrümmerten Fenster, schlitzten Betten auf und warfen Hausrat auf die Straße. Eine fatale Rolle spielte der Dorfschullehrer, der den Kindern für diesen Tag schulfrei gab und sie aufforderte, die Aktion gegen die Juden mit ihrer Anwesenheit zu unterstützen und den auswärtigen SA-Leuten die jüdischen Häuser zu zeigen. Die Laudenbacher Bevölkerung nahm zum größten Teil nicht aktiv an den Zerstörungen teil, war sich aber durchaus bewusst, dass"es gegen die Juden geht" und stillte auf diese Weise ihre Sensationslust. Offener Widerstand war nicht möglich, insgeheim verurteilten einige wenige BürgerInnen diese rassistisch motivierte Aktion.
In dem Prozess 1948-1951 in Würzburg stritten die Beschuldigten die ihnen zur Last gelegten Taten ab oder beriefen sich auf ihr schlechtes Erinnerungsvermögen. Auch die vorgeladenen Zeugen hielten sich meist stark zurück, was die Nennung der Täter betrifft. Die Gründe dafür liegen wahrscheinlich an dem von Misstrauen und Angst geprägten Klima in Laudenbach kurz nach dem Krieg. Die fanatischen Täter von damals waren noch fast alle da, ihre Gesinnung hatte sich nicht wesentlich geändert.
Nicht zuletzt der Tatsache, dass die am Prozess beteiligten Richter einige Jahre vorher noch selbst nationalsozialistisches Unrecht gesprochen hatten, ist es geschuldet, dass letztendlich nur ein Beklagter wegen schweren Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch und Religionsbeschimpfung zu einer Gefängnisstrafe von 9 Monaten verurteilt wurde. Gegen die anderen Angeklagten wurden das Verfahren eingestellt.
Wie Georg Schirmer betonte, versteht der Förderverein verantwortungsvolle Erinnerungskultur zusammen mit dem Erhalten der jüdischen Stätten(Synagoge, Friedhof, Mikwe) als notwendige Aufgabe, um dem aufbrechenden Antisemitismus und Rassismus und den davon ausgehenden Gefahren zu begegnen.
Von: Wolfgang Tröster, Förderverein Ehemalige Synagoge Laudenbach