Eine neue Erschließungsbeitragssatzung hat der Gemeinderat genehmigt. Die alte Satzung stammt aus dem Jahr 1988 und wurde letztmalig 2001 geändert, erklärte Bürgermeister Christian Holzemer (SPD). Damit sei sie völlig überaltert und entspreche nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Im Hinblick auf die Erschließung des Baugebiets Rückwegehohl sei es dringend erforderlich, die Satzung auf den rechtskonformen Stand zu bringen. Bereits Ende April/Anfang Mai sollen die Bauarbeiten beginnen. Zuvor wird es eine Anliegerversammlung geben, kündigte der Rathauschef an.
Geschäftsleiter Armin Rüppel stellte die wesentlichen Änderungen vor. Neu ist, dass der beitragsfähige Erschließungsaufwand künftig anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt wird. Bislang wurden Einheitssätze per laufendem Meter zum Ansatz gebracht. Genauer definiert wurde der Begriff Grundstücks- und Geschossfläche. Neu ist eine Tiefenbegrenzung bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich und die Regelung der Beitragspflicht für besondere Grundstücke wie Friedhöfe, Sportanlage, Freibäder, Campingplätze und Ähnliches.
Zahlung eines Ablösebeitrages
Festgelegt wurde auch, dass bei einem Grundstück mit einer Kirche zwei Vollgeschosse anzusetzen sind. Eckgrundstücke werden nicht mehr wie bisher mit 50 Prozent angesetzt, sondern zu zwei Dritteln.
Neu geregelt wird die Möglichkeit der Zahlung eines Ablösebetrags. Sollte dieser im Vorfeld pauschal entrichtete Betrag sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht als zu hoch oder zu niedrig erweisen, wird ein neuer Bescheid mit dem Differenzbetrag erhoben. In der Vergangenheit gab es diese Möglichkeit nicht.