Stahlzäune und Totholzwälle ziehen sich rund um den Birkenhof über Berg und Tal. Großgrundbesitzer Dieter Dauth kommt damit einer Aufforderung der Gemeinde Aura von 2004 nach, seinen Hunden keinen Freilauf mehr im Weiler Deutelbach zu lassen. Illegal ist diese weiträumige Einfriedung dennoch, weil ohne Baugenehmigung, entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Würzburg.
Im August vergangenen Jahres ließ das Landratsamt Main-Spessart die Zäunung einstellen, forderte den Rückbau, untersagte die Nutzung der Grundstücke als Freigehege oder für Zwinger zur Hundehaltung und verbot die Haltung von mehr als zwei Hunden im Wohn- und Nebengebäude. Dagegen klagte Dieter Dauth. Bis auf den letzten Punkt – die Beschränkung auf zwei Hunde – gab die Kammer des Verwaltungsgerichts dem Landratsamt Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die fünf Richter waren am Donnerstagvormittag zusammen mit Vertretern der beteiligten Behörden, den beiden Auraer Bürgermeistern, Dieter Dauth, seinem Anwalt und dem Namensgeber der Hecken, Heinrich Benjes, die Einfriedung abmarschiert. Am Nachmittag war die mündliche Verhandlung in der mit knapp 30 Zuhörern überfüllten Auraer Gemeindekanzlei. Der Kläger stellte sich als friedliebender Tierfreund dar, der sich unbegründeter Beschwerden missgünstiger Nachbarn und Behördenwillkür ausgesetzt sieht. Seit 1990 kauft sich der 61-jährige Kaufmann aus Frankfurt im 50-Einwohner-Weiler Deutelbach an der Landesgrenze zu Hessen ein, besitzt heute nach eigener Aussage 370 000 Quadratmeter mit zehn Gebäuden, ein Drittel der Gemarkung. Dort unterhält er eine Art Tierasyl, vorwiegend für Hunde.
19 Hunde habe er, sagte Dauth auf eine Frage des Vorsitzenden Richters, was die Zuhörer mit höhnischem Gelächter quittierten. Zusammen mit den Hunden seiner sechs Mieter könnten es 30 bis 40 sein, besserte Dauth die Zahl nach. Der Vertreter der Gemeinde bemerkte: „Nach Aktenlage sind es 57 Hunde zurzeit.“
Auf die lange Vorgeschichte mit Beschwerden und Besprechungen ließ sich das Gericht nicht ein. Auch zählte nicht, dass angeblich die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zur genehmigungsfreien Benjeshecke geraten habe. Das Gericht berief sich allein auf das Baurecht. Im Außenbereich seien Einfriedungen in jedem Fall genehmigungspflichtig, das gelte auch für die Benjeshecke wegen ihrer Ausmaße und da unter ihr ein Drahtzaun gespannt ist; außerdem sei bei einer Hecke von einer lebenden Hecke auszugehen. Zu berücksichtigen seien außerdem die Festlegungen des Flächennutzungsplans, der nach der Verfassung zu gewährende freie Zugang zur Natur und der Erholungswert der Landschaft.
Im Innenbereich gelte der Deutelbacher Bebauungsplan, der Zäune aus Holz oder Maschendraht bis zwei Meter Höhe erlaubt – nicht die verwendeten 2,20 Meter hohen Doppelstabgittermatten. Daraufhin kündigte Dauth an: „Also reiß' ich den Zaun morgen zum dritten Mal ab und setze Holzwände. Das kostet halt jedes Mal 120 000 Euro.“ Die Beschränkung der Hundehaltung auf zwei Tiere wertete das Gericht als rechtswidrig. In einem Dorfgebiet sei Hundehaltung erlaubt und üblich.