Die Landesregierung hat zum 10. Februar die Corona-Testpflicht unter anderem in Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen gelockert. Jetzt ist für einen Besuch kein offizieller Test mehr nötig. Eine Erklärung, dass ein Selbsttest negativ ausgefallen ist, genügt. Dies gilt unabhängig vom Impfstatus oder von einer ausgeheilten Covid 19-Infektion. Besucherinnen und Besuchern soll mit den Änderungen ein leichterer Zugang in die Einrichtungen ermöglicht werden.
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