Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung, lautete die Empfehlung der Staatsanwaltschaft in einem Verfahren wegen Untreue. Bei der Verteidigung sorgte dies für Verärgerung: "Ich habe es in über 30 Jahren in diesem Beruf noch nicht erlebt, dass jemand ein solches Urteil fordert, ohne die wesentlichen Gegenstände des Verfahrens zu kennen", so einer der Verteidiger. Er forderte in seinem abschließenden Plädoyer einen Freispruch. Doch auch Strafrichter Sven Krischer sah nach drei Verhandlungstagen den Vorwurf der Untreue als erwiesen an.
Gemünden