main-spessart (regi) Gemeinsame Wege wollen der Landkreis Main-Spessart mit der Stadt Aschaffenburg und den Landkreisen Aschaffenburg sowie Miltenberg gehen, um auf Adoptionswünsche einzugehen und elternlosen Kindern ein neues Zuhause zu geben.
Die Kooperation war nötig, weil Anfang 2002 das Adoptionsvermittlungsgesetz geändert worden war. Das neue Gesetz fordert die Besetzung von mindestens zwei Stellen für die Adoptionsvermittlungen. Weil es in Main-Spessart im Gegensatz zu Großstädten aber nur wenige Anträge auf Adoption gibt, stimmte der Jugendhilfeausschuss des Landkreises einstimmig für eine Kooperationsvereinbarung mit zwei weiteren Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg.
Adoptionen erfordern neben der Erfüllung von Gesetzen große Aufmerksamkeit, viel Zeit und Einfühlungsvermögen sowohl vor, während, als auch nach der Vermittlung, wie Landrat Armin Grein in der Sitzung des Ausschusses erläuterte. Während manche Jugendämter das Adoptions- und Kinderwesen miteinander verknüpft haben, hat das Jugendamt des Landkreises Main-Spessart mit Klaus Weihbrecht, Diplom Sozialpädagoge (FH), sogar eine Halbtagsstelle speziell für das Adoptionswesen besetzt.
Nach der Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes zum 1. Januar 2002 müssen die Jugendämter jedoch mindestens zwei Vollzeitkräfte oder einen entsprechenden Ausgleich durch Teilzeitkräfte für die Adoptionsvermittlung vorweisen. Die Aufgabe der Adoptionsvermittlung kann nicht an freie Träger abgegeben werden. Die Gesetzesänderung muss bis spätestens zum 1. Januar 2003 umgesetzt sein.
Nun erfüllt aber kein unterfränkisches Jugendamt und kaum ein anderes bayerisches Jugendamt diese Voraussetzung. Der Bayerische Landkreistag als Spitzenverband "legt Wert darauf", dass trotz der neuen Rechtslage keine neuen Stellen und auch keine Kostensteigerungen für die Erfüllung der Gesetzesänderung anfallen. "Wer bestellt, muss auch bezahlen", zitierte da Landrat Armin Grein Altbundeskanzler Kohl. Es sei ein "typisches Verfahren", dass etwas beschlossen werde, und die Kommunen müssten das Ganze übernehmen.
Um der Forderung des Bayerischen Landkreistages nachzukommen, schließt sich der Landkreis Main-Spessart mit der Stadt Aschaffenburg und den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg zusammen. Weihbrecht hält diese Kooperation für wichtig, weil die Adoptionsvermittlungsstelle so autonom tätig sein kann, und gemeinsame Standards in der Vorgehensweise der Landkreise bei Adoptionen haben wird, was bislang noch nicht der Fall sei.
Weihbrecht mit einer halben Stelle und seine Vertreterin Andrea Sendelbach mit einer 0,2-Stelle besetzen die 0,7-Adoptionsvermittlungsstelle, mit der sich der Landkreis an der neuen Kooperation beteiligt, die insgesamt 2,6 Stellen hat. Davon besetzen die restlichen 1,9 Stellen mit einer 0,2-Stelle die Stadt Aschaffenburg, mit einer ganzen Stelle der Landkreis Aschaffenburg, und der Landkreis Miltenberg mit einer 0,7- Stelle. Ein zeitlicher Mehraufwand entstehe zum Beispiel durch die Entwicklung gemeinsamer Standards, könne jedoch durch eine Ausweitung der Teilzeit bewältigt werden.
Im Jahr 2001 gingen für Volladoptionen (ein Paar möchte ein fremdes Kind adoptieren) fünf Bewerbungen ein, drei Überprüfungen möglicher Eltern wurden abgeschlossen. Fünf Adoptionen wurden per Gerichtsbeschluss abgeschlossen, elf Verfahren liefen noch. Bei Stiefelternadoptionen gingen acht Gerichtsaufträge ein, eine Adoption wurde abgeschlossen, sieben Verfahren liefen noch.
Das Bayerische Landesjugendamt muss die erarbeitete Kooperationsvereinbarung noch genehmigen, hat aber nach einer Vorabprüfung bereits seine Zustimmung signalisiert.