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Gemünden: Gericht Gemünden: "Man solle sich nicht mit dem Angeklagten anlegen", da er "hochaggressiv" sei

Gemünden

Gericht Gemünden: "Man solle sich nicht mit dem Angeklagten anlegen", da er "hochaggressiv" sei

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    Vor dem Amtsgericht Gemünden wurde ein 52-Jähriger aus dem Raum Lohr zu einer Geldstrafe verurteilt.
    Vor dem Amtsgericht Gemünden wurde ein 52-Jähriger aus dem Raum Lohr zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Michael Mahr

    Eindrucksvoller als ein 52-Jähriger aus dem Raum Lohr, kann man wohl keinem Gericht seine Impulsivität beweisen. Der Mann soll im November 2021 einen 27-jährigen Berufsschüler beleidigt und bedroht haben, weil der mit seinem Auto auf das Grundstück gefahren war. "Sie können sehr schnell hochfahren, wenn ihnen etwas nicht passt", sagte auch Strafrichter Dr. Sven Krischker.

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