Karlstadt
Es gibt für die einstimmige Ablehnung eines Entertainment-Centers in der ehemaligen Diskothek „Delight“ über den Edeka-Lebensmittelmarkt baurechtliche Gründe:
Das Baugrundstück liegt in einem rechtsverbindlichen Gewerbe- und Sondergebiet. Sondergebiet deshalb, weil es für die Größe des Edeka-Marktes einer Sonderausweisung für großflächige Einzelhandelsbetriebe bedurfte. Diese lässt aber eine Umnutzung zu einer Vergnügungsstätte mit vier Spielbereichen und 50 Geldspielgeräten nicht zu. Eine Größe ab 200 Quadratmeter (die Disco hat etwas 900 Quadratmeter) werde als kerngebietstypische Vergnügungsstätte behandelt, erläuterte Marco Amrhein vom Bauamt in der Ausschusssitzung.
Diese Kernbereiche genießen zentrale Bedeutung, haben einen großen Einzugsbereich und müssen für ein großes Publikum erreichbar sein. Kerngebiete gibt es aber in Karlstadt nicht. Dafür ist die Stadt zu klein, stellte laut Bauamtsleiter Herbert Werthmann der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil fest, als ein Antragsteller für eine Spielhalle in Karlstadt gegen die Stadt prozessierte (wir berichteten).
Für eine Genehmigung des Entertainment-Centers müsste der Bauausschuss eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilen, was er aber nicht will. Denn mit einer solchen Befreiung würde die Stadt ähnlichen Anfragen Tür und Tor öffnen, warnte Bauamtsleiter Werthmann.
Eine Diskothek im Hammersteig war von der Stadt gewollt, als das Sondergebiet ausgewiesen wurde, erinnerte Werthmann. Eine Spielhalle ist es nicht. Das machte der Bauausschuss mit seiner Ablehnung deutlich.
Dabei schenkten die Ausschussmitglieder Tobias Wahler durchaus Gehör. Der Betreiber von „Delight“, der nach eigenen Worten monatlich 4000 Euro Miete noch für ein Jahr an die Edeka zahlen muss, dürfte für den Antragsteller Immo Consulting in Kitzingen dessen Konzept vorstellen. Es sei keine klassische Spielhalle, sondern als Entertainment-Center ein zeitgemäßes Konzept für Jugendliche und junge Erwachsene mit Dart, Café, einer Pizzeria und einem Biergarten. Der Betreiber sei auch bestimmt bereit, die Anzahl der Spielautomaten zu reduzieren, auch wenn nur mit ihnen Geld zu verdienen sei. „Mit Dart ist kein Geld verdient“, sagte Wahler, der die angeblich erfolgreichen und nicht störenden Center in Zellingen, Marktheidenfeld und Gemünden nannte.
Auf die Nachfrage von Stadtrat Eugen Köhler erläuterte Marco Amrhein: In Zellingen gebe es Billiard–Spieltische aber keine Spielautomaten. In Marktheidenfeld möchte der Stadtrat eine Vergrößerung von erst 150 auf genehmigte 300, nun beantragte 600 Quadratmeter verhindern.
Auf Nachfrage der Stadträte nach Öffnungszeiten und Jugendschutz meinte Wahler, dass der Jugendschutz beachtet werde und viele Spielotheken rund um die Uhr geöffnet haben, der Eintritt aber erst ab 18 Jahren erlaubt sei. „Der Altersschnitt liegt bei 25 Jahren“, verdeutlichte Wahler so auch das Interesse Älterer an einem solchen Entertainment-Center.
Auf wenig Gegenliebe traf allerdings Wahlers Schwarzmalerei mit zwei weiteren Optionen für die Räumlichkeiten: Disco-Betrieb mit Flatrate-Partys oder ausländische Investoren für sogenannte Russendiscos. Bauamtsleiter Werthmann quittierte dies mit den Worten: „Bedenklich, dass Wahler fast droht.“
Die Frage von Stadträtin Anni Kühl-Johannes nach weiteren Interessenten verneinte Wahler: „Eine Diskothek läuft in Karlstadt nicht gut. Wir haben damals eine halbe Millionen Euro investiert.“ An anderen Standorten habe er als Betreiber mit Diskotheken keine Probleme. Grundsätzlich müsse sich die Edeka müsse sich als Hauseigentümer um einen Mieter kümmern, fand Herbert Werthmann.