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MARKTHEIDENFELD/WÜRZBURG: Knochen zum Trocknen am Geländer

MARKTHEIDENFELD/WÜRZBURG

Knochen zum Trocknen am Geländer

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    Bereits im Mai 2004 untersagte das Landratsamt Miltenberg der Firma die Behandlung und Lagerung von tierischen Nebenprodukten. Bei einer weiteren Untersuchung zwei Jahre später fanden Amtstierarzt Dr. Jesko Rinno und seine Kollegen schmutzige Kartons mit Knochenresten, getrocknete Tierhäute und Eimer mit Resten von tierischen Fetten. Auf dem Boden lagen Knochensplitter und am Treppengeländer hingen 15 Knochen samt Weichgewebe. Der Geschäftsführer sagte vor Gericht, dass es sich um Haustierfutter und Kauspielzeug handle. Außerdem stelle der Unternehmer für zahlreiche Kunden besondere Bestellungen zusammen, weswegen viele Artikel im Lagerraum einzeln liegen und trockneten. „Das war kein Trocknungsprozess, das wurde einfach liegen gelassen“, sagte Rinno und gab an, dass dort bereits Gerüche wahrzunehmen gewesen seien.

    Das Verwaltungsgericht Würzburg musste nun klären, ob die beanstandeten Artikel als Kauspielzeug und fertiges Hundefutter einzustufen sind oder zur so genannten Gruppe der Materialien der Kategorie 3 zählen. Darunter zählt zum Beispiel Haut von Tieren, die in einem Schlachthof geschlachtet wurden. Für die Lagerung und Behandlung solcher K-3-Ware müssen Betriebe eine Genehmigung haben. Diese fehlte der Firma im Kreis Miltenberg.

    Fleischiger Inhalt

    Auch in einem zweiten Fall stand dieses Unternehmen am selben Tag vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Bei einer Betriebsuntersuchung 2005 entdeckten Kontrolleure 3000 Dosen mit fleischigem Inhalt, die nicht etikettiert und gekennzeichnet waren. Das Landratsamt Miltenberg hatte die Vernichtung dieser Dosen angeordnet.

    Amtstierarzt Rinno, der auch bei dieser Untersuchung dabei war, sagte vor Gericht aus: „70 nicht gekennzeichnete Dosen standen im Verkaufsraum unter einem Schild mit der Aufschrift ,Fränkischer Fleischtopf zu je 0,75 Euro‘.“ Seiner Meinung nach wäre es denkbar, dass auch Menschen diese Artikel kauften und verzehrten. „Ich hab die Dosen oft gesehen, und da war kein Etikett drum“, sagt Rinno.

    Dosen ohne Etikett

    Da die Dosen nicht etikettiert waren, konnte nicht nachvollzogen werden, was in den Dosen ist, wo es herkommt und wie lang es haltbar ist. Damit sei die Ware aus dem Verkehr zu ziehen und zu vernichten, ordnete das Landratsamt an. Der Geschäftsführer sagte: „Um die Dosen kommt eine Banderole, auf der alles steht; die lag schon bereit.“ Das Landratsamt sah keine gesicherte Dokumentation über die Herkunft und Haltbarkeit der Ware und hielt die Vernichtung der Dosen als für die wirksamste und einzige Maßnahme.

    Bei der Herstellerfirma im Erzgebirge konnte der Geschäftsführer den Beleg anfordern, dass die Dosen aus ihrer Produktion stammten. Eine Aufschlüsselung der Inhaltsstoffe, lag weder dem Gericht noch den streitenden Parteien vor. „Sowas kann ich anfordern, das machen die schnell und einfach“, sagte der Geschäftsführer.

    Laut Herstellerfirma wurden die Dosen 1999 hergestellt und mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von vier Jahren angegeben. Auch dieses Datum war bis zur Betriebsuntersuchung 2005 bereits abgelaufen, als die Dosen gefunden wurden.

    „Ich bin gelernter Fleischermeister und kann einschätzen, ob Fleisch noch gut ist oder nicht; das ist geltendes deutsches Recht“, sagte der Geschäftsführer. Er betonte immer wieder, dass die Dosen noch untersucht werden könnten und das Fleisch als einwandfrei befunden werden würde. Ein Labor, welches vom der Firma für Hunde- und Katzennahrung beauftragt wurde, stellte 2006 fest, dass die Keimzahlen innerhalb der zulässigen Warn- und Grenzwerte lägen.

    Der Vorschlag des Unternehmens, die Dosen an ein Tierheim zu spenden, lehnten Landratsamt und Amtstierarzt ab. Er sagte: „Ich möchte nicht die Verantwortung dafür übernehmen.“ Darauf entrüstete sich der Geschäftsführer: „Es ist eine Sünde, die Ware zu vernichten, denn die Hunde lecken sich die Pfötchen danach.“

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