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LANDKREIS WÜRZBURG: Maschendrahtzaun-Affäre auf Fränkisch

LANDKREIS WÜRZBURG

Maschendrahtzaun-Affäre auf Fränkisch

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    Ein Maschendrahtzaun: Wieder mal steht er im Mittelpunkt eines Nachbarschaftsstreits – diesmal auf Fränkisch.
    Ein Maschendrahtzaun: Wieder mal steht er im Mittelpunkt eines Nachbarschaftsstreits – diesmal auf Fränkisch. Foto: Foto: Farkas

    Vor elf Jahren lachte die ganze Republik über einen kuriosen Nachbarschaftsstreit, der durch den Song „Maschendrahtzaun“ von Stefan Raab publik wurde. Ein ebensolcher Zaun war nun auch Gegenstand einer Verhandlung vor dem Würzburger Amtsgericht. Dort musste sich eine 48-jährige Metzgereifachverkäuferin aus dem südlichen Landkreis wegen Sachbeschädigung und Beleidigung verantworten. Deren „Opfer“ – eine 38-jährige Frau und deren Familie – hatten allerdings weniger dabei zu lachen.

    Besagter Maschendrahtzaun trennte die Grundstücke der Angeklagten und der Nachbarsfamilie in einem kleinen Ort im südlichen Landkreis. Die 48-Jährige soll den Zaun an mehreren Stellen so ausgehängt haben, dass nur noch eine teure Reparatur durch einen Fachbetrieb den Urzustand wieder herstellen kann.

    Doch damit nicht genug: obendrein soll sie ihre Nachbarin mit der unflätigen Beschreibung eines weiblichen Körperteils tituliert haben. Die Ursache für die Taten liegt in einem schon geraume Zeit schwelenden Nachbarschaftsstreit, der mittlerweile groteske Ausmaße erreicht hat.

    Die Beteiligten wollten die Verhandlung nutzen und vor Gericht alle Einzelheiten aufdecken und ausdiskutieren. Amtsrichter Thomas Behl spielte dabei jedoch nicht mit. Er konzentrierte sich auf das Wesentliche: den kaputten Zaun und die einmalige Beleidigung. Etwas entgeistert meint die geschädigte Nachbarin, die mit einem dicken Ordner voller eigener Beweismittel in den Zeugenstand getreten ist: „Und von den Belästigungen per SMS wollen Sie gar nichts hören?“ Will er nicht. Enorme Ängste habe ihre Familie gehabt – doch das ist höchstens Gegenstand einer Zivilklage, die Behl ihr empfiehlt.

    Die Beleidigung gibt die bereits vorbestrafte Angeklagte zu. Den Maschendrahtzaun will sie jedoch nur an einer Stelle ausgehoben haben, was man ihr jedoch nicht so recht glaubt. Mittlerweile hat sich die Angeklagte von ihrem Mann getrennt und wohnt in einem anderen Ort. Die Belästigungen haben seitdem aufgehört, erklärt die geschädigte Nachbarin.

    Unangenehm könnte es jedoch noch für die 48-jährige Angeklagte werden. Ihr droht ein Bewährungswiderruf aus einer vorangegangenen Verurteilung wegen Betrugs. Sie zahlte ihre Geldauflage nicht, weil sie dazu durch einen finanziellen Engpass nicht in der Lage war. Eine weitere Geldstrafe sei „eine finanzielle Katastrophe“ für seine Mandantin, so ihr Anwalt.

    Das nutzt alles nichts: Richter Behl verurteilt die Metzgereifachverkäuferin zu 1200 Euro Geldstrafe. „Sie haben durch das Abmontieren den Sinn des Zaunes ad absurdum geführt“, so der Jurist mit feiner Ironie über die Abgrenzung zur Nachbarin in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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