Wegen einer Ruhestörung am Samstag gegen 3 Uhr wurde eine Gaststätte in Karlstadt von der Streife angefahren. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Gaststätte geöffnet hatte und sich im Außenbereich der Gaststätte noch drei Gäste befanden. Gemäß der Konzession hätte der Außenbetrieb um 23 Uhr beendet werden müssen. Zudem ist gemäß Infektionsschutzgesetz ein gastronomisches Angebot nur bis 24 Uhr erlaubt. Auf die verantwortlichen Personen kommt nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.
Karlstadt