"Das passt hinten und vorne nicht zusammen" – Vehement setzte sich der Verteidiger in einer Verhandlung am Amtsgericht Gemünden für seine 54-jährige Mandantin ein. Diese soll im April und Juli 2020 in einem Marktheidenfelder Drogeriemarkt aus der Geldbörse einer Mitarbeiterin 70 Euro Bargeld und Waren im Wert von 235,11 Euro gestohlen haben. Allerdings fehlten dem Amtsgericht Gemünden die Beweise für eine Verurteilung der Frau.
Gemünden