Bürgermeister Achim Höfling nutzte in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Gelegenheit, um über eine Informationsveranstaltung des Staatlichen Bauamtes Würzburg bezüglich der B 26n zu berichten. Diesen Informationen zufolge sollen mit dem Bau der B 26n die Räume Karlstadt, Lohr und Gemünden erschlossen werden.
Es soll eine leistungsfähige Verbindung geschaffen werden, um die Ortsdurchfahrten vom Verkehr zu entlasten. Der Ausbau besteht aus je einer Richtungsfahrbahn und abschnittsweise einem Überholstreifen. Das Gesamtprojekt umfasst 43 Kilometer Straßenbau in vier Abschnitten, die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 700 Millionen Euro.
Aktuell werden die 1000 Einwendungen behandelt
Im Sommer 2021 wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aktuell werden die 1000 Einwendungen behandelt. Ergänzende Gutachten, beispielsweise bezüglich Klimaschutz, werden erwartet, wobei der Termin der Planfeststellung noch nicht feststeht. Der Flächenbedarf wird mit 66 Hektar (davon 25 versiegelt und 41 überbaut) plus Ausgleichsflächen angegeben. Die Kreisstraße MSP 6 soll eine vorübergehende Aufwertung zur B 26 erfahren. Aktuell finden Planungsgespräche zwischen Wasserwirtschaftsamt der Stadt Karlstadt und den Verkehrsministerien von Bund und Land statt.
2021 wurde bei Schönarts ein Fledermausquartierzentrum gefunden. Daher finden jetzt Untersuchungen von Trassenalternativen statt. Es sind keine Enteignungsverfahren vorgesehen, vielmehr soll der Landverlust auf viele Eigner verteilt werden. Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens ist ein Ausgleich für Eigentümer in Form von Land und Geld vorgesehen.
Gemeindliche Stellplatzsatzung beschlossen
Während bei Neubauten die Anzahl der Stellplätze durch die Garagen- und Stellplatzverordnung vorgegeben ist, aber keine automatische Prüfung durch das Landratsamt erfolgt, ist eine gemeindliche Stellplatzsatzung nötig, wobei die Gemeinde eine Ablöse akzeptieren kann, so Bürgermeister Höfling.
Aus diesem Grunde legte der Geschäftsführende Beamte der Gemeinde, Sebastian Heun, einen Entwurf der Stellplatzsatzung vor. Vorgesehen sind hier für ein Einfamilienhaus zwei Stellplätze, mit Einliegerwohnung 1,5 Stellplätze je Wohnung, für ein Mehrfamilienhaus 1,5 Stellplätze je Wohnung, pro Apartment (50 Quadratmeter) ein Stellplatz und in allen anderen Fällen wie in der Garagen- und Stellplatzverordnung vorgesehen. Mehrheitlich stimmte der Rat diesem Entwurf der Stellplatzsatzung zu.