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Lohr: Pilmeier als Kfz-Sachverständiger bestellt und vereidigt

Lohr

Pilmeier als Kfz-Sachverständiger bestellt und vereidigt

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    Von der IHK-Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger wurde Timo Pilmeier aus Lohr (Mitte). Auf dem Foto wird er flankiert von Jürgen Bode, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer (links), und Mathias Plath,  Bereichsleiter Recht und Steuern (rechts). 
    Von der IHK-Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger wurde Timo Pilmeier aus Lohr (Mitte). Auf dem Foto wird er flankiert von Jürgen Bode, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer (links), und Mathias Plath, Bereichsleiter Recht und Steuern (rechts).  Foto: Marcel Gränz

    Timo Pilmeier, Geschäftsführer des Kfz-Sachverständigenbüros Pilmeier in Lohr, wurde von der IHK-Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt, heißt es in einer Pressemitteilung. Hauptgeschäftsführer Jürgen Bode für den Fachbereich Kraftzeugschäden und -bewertung nahm die Vereidigung vor.

    Pilmeier ist im Raum Lohr, Marktheidenfeld, Gemünden, Karlstadt der einzige öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige für den Bereich Kfz-Schäden und -bewertung. Weitere Sachverständige sind im Bereich Aschaffenburg, Wertheim und Würzburg zu finden, heißt es weiter.

    Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung unterzieht sich der Sachverständige einem anspruchsvollen, mehrjährigen Prüfungsverfahren hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde. Der Begriff oder die Bezeichnung Sachverständiger an sich ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor, so Pilmeier.

    Des Weiteren sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

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