Main-Spessart (lies) Sex mit Kindern zeigten unter anderem drei Fotos, die von einem Frammersbacher Computer aus am 10. Februar 2005 ins Internet gestellt worden waren. Das hat die Polizei zwar herausgefunden, nicht jedoch, wer damals am Computer gesessen war. Auch das Amtsgericht Gemünden konnte diese Frage am Montag nicht klären.
Der Computer gehört einem ledigen 49-Jährigen. Er hatte einen Strafbefehl erhalten wegen Verbreitung dieser Fotos und weil sie im Internet auch Unter-18-Jährigen zugänglich waren. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein: Mit pornografischen Fotos habe er nichts zu tun, und zur fraglichen Zeit war er nachweislich nicht zu Hause. Außer ihm habe noch seine 19-jährige Nichte Zugang zu dem Computer. Das bestätigte sie als Zeugin, stritt allerdings ebenfalls ab, etwas mit den Fotos zu tun zu haben.
Onkel oder Nichte - "einer von beiden lügt", meinte Strafrichter Volker Büchs am Ende der Verhandlung und erkannte "in dubio pro reo" auf Freispruch für den angeklagten 49-Jährigen. Das entsprach dem Antrag der Verteidigerin. Für die Staatsanwältin hingegen war der Angeklagte der Schuldige, den sie mit 120 Tagessätzen à 40 Euro bestraft sehen wollte.
Ins Rollen gekommen war der Fall durch Kinderporno-Fahnder des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Sie hatten das Foto am 10. Februar 2005 in der Internet-Tauschbörse Kazaa entdeckt. Dabei handelt es sich um ein Programm, das Internet-Nutzer zum Austausch von Dateien vernetzt. Zum fraglichen Zeitpunkt waren es über 2,6 Millionen Nutzer. Das besagte Foto sowie zwei weitere Sex-Bilder kamen von drei Computern, darunter dem in Frammersbach, wie die Fahnder ermittelten. Sie veranlassten eine Haussuchung, bei der jedoch kein belastendes Material gefunden wurde, auch nicht auf dem Computer.
Vor Gericht gaben Onkel und Nichte an, das Programm Kazaa ausschließlich zum Herunterladen von Musikdateien benutzt zu haben. Überdies versicherte der 49-Jährige, den Computer stets nur kurz benutzt und nach Gebrauch ausgeschaltet zu haben. Das Gegenteil konnten die Computer-Spezialisten der Polizei nicht beweisen.