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Rechtenbach: Rechtenbach sorgt gegen Blackout vor

Rechtenbach

Rechtenbach sorgt gegen Blackout vor

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    Feuerwehrhaus und Turnhalle werden notstromversorgt und stehen bei Stromausfällen als Anlaufstellen zur Verfügung, wenn beispielsweise das Telefonnetz ausgefallen ist.
    Feuerwehrhaus und Turnhalle werden notstromversorgt und stehen bei Stromausfällen als Anlaufstellen zur Verfügung, wenn beispielsweise das Telefonnetz ausgefallen ist. Foto: Jochen Kümmel

    Viele Kommunen bereiten sich derzeit im Zuge der Energiekrise intensiv auf mögliche Stromausfälle vor. Auch der Rechtenbacher Gemeinderat diskutierte in seiner jüngsten Sitzung, was gegen einen möglichen Blackout getan werden kann.

    Eine Maßnahme ist die Notstromertüchtigung des Feuerwehrhauses und der Turnhalle. Dann könnten mit einem Notstromaggregat von extern Strom eingespeist und die Infrastruktur aufrechterhalten werden, falls der Strom ausfällt. Um das zu realisieren, muss der komplette Sicherungs- und Zählerkasten erneuert werden, erläuterte Bürgermeister Christian Lang. Dies kostet 8.400 Euro und wurde an die Firma Georg Wagner GmbH & Co vergeben.

    Rathaus vorerst außen vor

    Das Rathaus wird vorerst nicht notstromertüchtigt. Die Heizung wird bereits seit Längerem über die Turnhalle mitversorgt. Für die Sirene auf dem Rathausdach will man sich eine andere Lösung einfallen lassen, um diese eventuell per Hand auslösen zu können. Die Feuerwehrhäuser dienen bei Stromausfällen als sogenannte Leuchttürme, um beispielsweise einen Notruf abzusetzen, wenn zu Hause das Telefon oder das Mobilfunknetz nicht mehr funktioniert

    Weiterhin informierte Bürgermeister Lang, dass die Wasserversorgung gesichert sei und notwendige Arbeiten am Laufen seien. Passend zum Thema "Vorsorge für Krisenlagen – Stromausfälle und Selbsthilfe" hat das Landratsamt einen Flyer herausgegeben. Dieser wird im Laufe der nächsten Woche in der Spessartgemeinde verteilt.

    Weiter behandelte das Gremium erneut einen Zuschussantrag der Sängerrunde Rechtenbach. Der Verein lieferte nun den Verwendungszweck nach und erklärte, die freiwillige Förderung für Liedgut zu benötigen. Der Gemeinderat gewährte einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro.

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