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LOHR: Stadtrat beschließt: Es bleibt bei der Fettabscheiderpflicht

LOHR

Stadtrat beschließt: Es bleibt bei der Fettabscheiderpflicht

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    Für Lohrer Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe gilt weiterhin die generelle Pflicht, ihre Abwässer vor der Einleitung in den Kanal durch einen Fettabscheider laufen zu lassen, um die „lipoiden Stoffe“, also Fette, auszusondern. Am Mittwochabend lehnte der Stadtrat mit großer Mehrheit den Antrag von Franklin Zeitz (Bürgerverein) ab, der die Fettabscheiderpflicht streichen wollte.

    Den betreffenden Betrieben soll laut Mehrheitsbeschluss jetzt die Möglichkeit gegeben werden, nachzuweisen, dass der Fettgehalt ihrer Abwässer unter dem Grenzwert von 300 Milligramm pro Liter liegt. In diesem Fall wären ein Betrieb von der Fettabscheiderpflicht befreit.

    „Das hätte man mal vorher wissen müssen“, raunte ein im Zuhörersaal sitzender Gastronom angesichts dieser Aussage. In der Tat haben in den vergangenen Jahren 56 Lohrer Betriebe teils fünfstellige Summen in einen Fettabscheider investiert. Zuvor hatte die Stadt gedrängt, dass die in ihrer Entwässerungssatzung festgeschrieben Fettabscheiderpflicht auch eingehalten wird. Argument: Die Fette können zu Schäden an Kanälen und Kläranlage führen.

    Franklin Zeitz indes bewertete das Modell des Fettabscheiderzwangs als gescheitert. In vielen Betrieben habe sich gezeigt, dass in den Abscheidern kaum Fett anfalle. „Dort steht die Investition jetzt sinnlos rum“, sagte er. Überhaupt sei völlig unklar, ob die Gastronomie der Hauptverursacher der in der Kläranlage aufschlagenden Fette sei, sagte Zeitz mit Blick auf tausende Privathaushalte.

    Der Vertreter des Bürgervereins forderte statt der generellen Fettabscheiderpflicht eine Einzelfallregelung. Während Großgastronomen selbstverständlich weiter zum Betrieb eines Fettabscheiders verpflichtet sein müssten, könne man in der Einzelfallbetrachtung für die „20 kleinen Wirte, die auf der Kippe stehen“, Befreiungen zulassen.

    Otto Mergler, der Leiter der Stadtwerke, verdeutlichte hingegen, dass es durchaus bereits eine Einzelfallbetrachtung gebe. Bei jedem Betrieb sei anhand von Spülwasseranfall und Menge der ausgegebenen Speisen ermittelt worden, ob ein Fettabscheider eingebaut werden muss. Bei 23 der 79 im Stadtgebiet infrage kommenden Betriebe habe diese Überprüfung dazu geführt, dass eben kein Abscheider nötig sei. Mergler sagte auch, dass die Entwässerungssatzung das Ziel habe, durch nachvollziehbare Kriterien einen möglichst gerechten Vollzug der Bestimmungen und gleichzeitig die Vermeidung von Härtefällen zu bewirken.

    Fettschicht in Kläranlage

    Abwassermeister Richard Riedmann schilderte seinen Eindruck, wonach seit dem Drängen der Stadt auf die Einhaltung der Fettabscheiderpflicht in der Kläranlage in Sendelbach deutlich weniger Fett als zuvor ankomme. Früher habe man alle paar Wochen zentimeterdicke Fettschichten beseitigen müssen. Überdies habe das Fett den Beton angegriffen. Das sei nun nahezu vorbei.

    Bärbel Imhof (Grüne) war der Ansicht, dass es sich die Stadt „zu leicht macht, wenn sie den Fettanfall nur auf die Gastronomen schiebt“. Es sei beim Durchsetzen der Fettabscheiderpflicht von den Stadtwerken einiges falsch gemacht worden, prangerte sie außerdem schlechte Beratung und dramatische Fehleinschätzungen der anfallenden Fettmengen an.

    Dem entgegnete Stadtwerkechef Mergler, dass die Beurteilung durch die Stadtwerke allein auf den Einschätzungen der Gastronomen beruht hätten. Die Wirte hätten im Übrigen durch die Arbeitsweise in ihren Küchen große Einflussmöglichkeit auf den Fettanfall und auf die Funktionstüchtigkeit der Fettabscheider, ging Mergler auch auf die Aussage von Zeitz ein, wonach die Anlagen in vielen Gaststätten „bestialisch stinken“ würden.

    Die Mehrzahl der Redner sprang in der Folge dem Stadtwerkechef in der Argumentation bei. Thomas Schwab (Freie Wähler) fragte sich, wie eine Einzelfallregelung zu einer gerechteren und rechtlich haltbaren Lösung führen solle. Ernst Herr (CSU), sprach davon, dass die Stadt verpflichtet sei, die Kanäle und die Kläranlage, Eigentum der Bürger also, vor negativen Einflüssen zu schützen. Am Ende stimmten bis auf Zeitz alle Stadträte für die Beibehaltung der Fettabscheiderpflicht.

    Diese, so erfuhr Christine Kohnle-Weis (SPD), erlangt übrigens auch für Rechtenbacher Betriebe Geltung, falls die Gemeinde, wie vom dortigen Gemeinderat angestrebt, an die Lohrer Abwasserentsorgung angeschlossen werden sollte.

    Franklin Zeitz kündigte jedoch bereits an, nach der Kommunalwahl 2014 bei den von ihm erhofften anderen Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat einen neuen Anlauf zur Abschaffung der Fettabscheiderpflicht zu unternehmen.

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