Die Lohrer Tafel in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Lohr startet das Projekt „Osterfrische“. Wie die Erfahrung bei den mehrfachen Lebensmittelausgaben im Tafelladen oder beim Lohrer Tafel Mobil zeigt, spenden die Discounter regelmäßig verderbliche Lebensmittel zur Weitergabe, aber kaum Pflegeprodukte. Duschmittel, Seifen, Hygieneprodukte sind Mangelware und müssen von den Bedürftigen immer wieder von deren Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitlosengeld I und II, Grundsicherung, geringe Rente oder Asylbewerleistungen zugekauft werden.
Derzeit sind laut Pressemitteilung des Diakonischen Werks über 700 Personen als Berechtigte bei der Lohrer Tafel gemeldet. Die Mitarbeiter möchten mit möglichen Spenden Pflege- und Hygieneprodukte für Erwachsene und Kinder zukaufen. Damit soll ein Hygiene-Osterkorb gestaltet werden, den die Bedürftigen als Zugabe zu den Osterfeiertagen bekommen.
In der Beratungsstelle der Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit wissen laut Dipl. Sozialpädagoge und Geschäftsführer Michael Donath immer wieder Klienten nicht über den Zugang oder die Einkommensgrenzen der Lohrer Tafel Bescheid. Manche Ereignisse, wie zum Beispiel Kurzarbeit in prekären Arbeitsverhältnissen, eintretende Erwerbsunfähigkeitrsrente oder Arbeitslosigkeit können dazu führen, dass eine Tafelberechtigung aktuell entsteht. Auch viele Alleinerziehende oder Rentner wären laut Donath berechtigt, einen Tafelschein zu bekommen.
Auch Schuldenraten werden anerkannt
Als Einkommen gelten unter anderem: Erwerbseinkommen (sozialversicherungspflichtig und/oder geringfügig), Renten, Arbeitslosengeld I und/oder II, Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss BAFÖG, Berufsausbildungsbeihilfe ,Ausbildungsvergütung, Kindergeld und alle weiteren Einnahmen. Nicht angerechnet werden Blindengeld und Pflegegeld. Die Einkommensgrenzen sind bei den Tafeln in Main-Spessart teilweise höher als beim Hartz IV. Bei der Lohrer Tafel werden auch Schuldenraten anerkannt.
Donaths Anliegen ist es immer den Ratsuchenden zu einem Berechtigungsschein zu verhelfen. Er möchte möglichen Interessenten Mut machen, sich zu melden. Die Lohrer Tafel hält ein umfassendes vielfältiges Sortiment an Lebensmitteln bereit, zum Beispiel Backwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse, Käse- und Wurstwaren, Tiefkühlpizza, langhaltbare Lebensmittel, zum Beispiel Nudeln, Reis, Süßigkeiten, welche mittwochs und samstags in Lohr und mit dem Lohrer Tafel-Mobil in Neustadt, Rechtenbach, Wiesthal, Krommenthal, Partenstein und Frammersbach verteilt werden.
Mögliche Rückfragen zu Spendenkonten oder Belegen können in der Geschäftsstelle und im Tafelbüro im Diakonischen Werk Lohr, Jahnstraße 15-17, in Lohr, Tel.: (09352) 6064248, geklärt werden.
Berechtigungsscheine und SpendenkontenInteressenten für einen Berechtigungsschein der Lohrer Tafel wenden sich bitte an die Diakonie Lohr, Jahnstraße 15 – 17, in 97816 Lohr, Tel.: (09352) 6064248.Wer sich mit einer Oster-Spende beteiligen möchte, soll diese bitte auf folgendes Konto der Lohrer Tafel überweisen: Spender werden gebeten den Verwendungszweck „Osterfrische“ anzugeben:Raiffeisenbank Main-Spessart eG: IBAN: DE 45 7906 9150 0008 8059 89; BIC: GENODEF 1 GEMSparkasse Mainfranken: IBAN: DE 90 7905 0000 0043 3045 59; BIC: BYLADEM 1 SWUDie Überweisungsbelege werden als Spendennachweis vom Finanzamt anerkannt. Spender, die eine gesonderte Spendenquittung möchten, werden gebeten, ihre Anschrift auf der Überweisung zu vermerken.Quelle: Diakonisches Werk