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MAIN-SPESSART: Verständlich statt Amtsdeutsch

MAIN-SPESSART

Verständlich statt Amtsdeutsch

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    Unkraut: Im Amtsdeutsch kann ein bisschen wild wucherndes Gras am Gassenrand auch mal als „Spontanvegetation“ bezeichnet werden.
    Unkraut: Im Amtsdeutsch kann ein bisschen wild wucherndes Gras am Gassenrand auch mal als „Spontanvegetation“ bezeichnet werden. Foto: Foto: DEHM

    Barrierefrei. Vor dem Hintergrund einer Gesellschaft mit immer mehr Alten, hat dieser Begriff seit einigen Jahren Hochkonjunktur. Rampen, Treppenlifte und Aufzüge beispielsweise erleichtern gehandicapten Menschen den Zugang zu Gebäuden. Oder machen ihn sogar erst möglich.

    In Lohr erleichtert ein Betonsteinstreifen – im Volksmund Rollatorstrecke genannt – das Gehen in der gepflasterten Fußgängerzone, auf vielen Internetseiten kann man die Schrift bei Bedarf vergrößern, was speziell Sehbehinderten hilft und auch für Menschen mit Hörbehinderungen gibt es viele Möglichkeiten, die das Leben erleichtern. Beispielsweise das Ersetzen akustischer Signale durch optische – also ein Blinklicht am Telefon oder an der Türklingel.

    Dies alles dürfte allgemein bekannt sein. Was jedoch vermutlich die wenigsten wissen: Auch Behördenschreiben sollen barrierefrei sein. Oder anders ausgedrückt: für Otto Normalverbraucher verständlich. Dies bestätigte Holger Steiger, Pressesprecher des Landratsamtes Main-Spessart. Geregelt ist dies seinen Worten zufolge in der „Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ vom 12. Dezember 2000.

    Darin heißt es in Paragraf 22 unter anderem:

    • „Dienstliche Schreiben sollen höflich, klar und für den Empfänger verständlich sein sowie Fremdwörter möglichst vermeiden.“

    • „Sachdarstellungen und Rechtsausführungen sind auf das Wesentliche zu beschränken.“

    • „Insbesondere in belastenden Schreiben ist durch eine sachgerechte Begründung anzustreben, die Entscheidung für den Empfänger verständlich und nachvollziehbar zu machen.“

    Tatsache ist, dass Verwaltungsschreiben nicht immer dem Ideal entsprechen. Zuweilen sind sie in einer veraltet wirkenden und verklausulierten Sprache verfasst, die sie schnell unverständlich werden lässt. Da kann es schon mal vorkommen, dass von „Spontanvegetation“ die Rede ist, wenn nichts anderes als Unkraut gemeint ist.

    Wer ein in Amtsdeutsch verfasstes Behördenschreiben erhält und dieses nicht versteht, der kann laut Pressesprecher Steiger von der ausstellenden Behörde verlangen, dass diese eine Übersetzung in normales Deutsch liefert. Am Landratsamt Main-Spessart sei ein solcher Fall bislang allerdings nicht bekannt. Lediglich Nachfragen zur Bedeutung einzelner Begriffe kämen hie und da.

    Ähnlich sieht die Sache bei der Stadt Lohr aus. Ihm sei kein solcher Fall bekannt, sagte Hauptamtsleiter Dieter Daus auf Nachfrage. Im übrigen sei im Rathaus jeder angehalten, Schriftstücke für jedermann klar und verständlich zu formulieren.

    Behördendeutsch

    Eine sehr förmliche Ausdrucksweise, die vor allem im Schriftverkehr verwendet wird, bezeichnet man häufig als Behördendeutsch, Beamtendeutsch oder Amtsdeutsch. Dadurch sollen Texte objektiv und unangreifbar erscheinen. Zum Thema findet man im Internet verschiedene Ratespiele. In einem Quiz auf der ZDF-Seite wird beispielsweise gefragt, um was es sich bei einer „nicht lebenden Einfriedung“ handelt. Richtige Antwort: das ist ein Zaun. Wer dann noch weiß, dass ein „Mehrstück“ eine Kopie ist und ein „einachsiger Dreiseitenkipper“ eine Schubkarre, der kann sich getrost auf die Stelle des Beamtenanwärters im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst bewerben. Wer hier noch Nachholbedarf hat, für den gibt es ganze Bücher, die erklären, was eine Personenvereinzelungsanlage (Drehkreuz), eine bedarfsgesteuerte Fußgängerfurt (Ampel) oder gar ein konisch geformter Schüttgutbehälter (Trichter) ist.

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