Nach Beschluss des Bayerischen Landtags können die Kommunen seit 1. Juni selbst entscheiden, ob sie den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12 Uhr erlauben.
"Bei uns ist das noch nicht entschieden. Wir beraten darüber", sagt Gemündens Bürgermeister Thomas Schiebel. Es sei auch noch ungewiss, wann diese Frage auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung kommt. "Vielleicht werden wir das vor der Sommerpause, vielleicht erst danach entscheiden", so Schiebel.
Der Stadtrat Lohr wartet immer noch auf einen Antrag der Lohrer Betreiber, die ihre Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen öffnen möchten. "Bald werden wir aber einen Antrag bekommen", weiß Dieter Daus, Ordnungsamt Lohr. "Erst danach können wir das entscheiden."
Besonders die Kirchen äußerten Bedenken gegen eine Genehmigung der Autowäsche an Sonntagen. Klaus Feder, Vorsitzender des Pfarrgemeinderats Marktheidenfeld, sprach sich in einem offenen Brief an den Stadtrat gegen eine Lockerung der Regelung aus. Er fürchtet, dass der Sonntag seine Funktion als "gemeinsamer Ruhetag der Familie" verlöre. Außerdem seien Sonn- und Feiertage durch das Grundgesetz als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" besonders geschützt.
In Marktheidenfeld fiel die Entscheidung in der jüngsten Stadtratssitzung: Dort bleiben die Waschstraßen an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Das verstehen die Betreiber der Waschstraßen nicht: "Sollten wir vielleicht auch die Krankenhäuser an Sonntag schließen?", fragt Stefan Endrich, Pächter der Aral-Tankstelle in der Luitpoldstraße.
Die Fraktionen im Stadtrat waren sich jedoch einig, dass eine Erlaubnis einen Domino-Effekt auslösen würde. Dann würden auch Marktheidenfelder Kfz-Werkstätten an Sonntagen öffnen wollen. Die Waschanlage im Lengfurter Gewerbegebiet "Oberes Eck" dagegen darf künftig auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 12 und 21 Uhr betrieben werden.
Das missfällt Tankstellen-Inhaber Arnold Hospes: "Entweder sollten alle Waschanlagen öffnen dürfen oder nicht." Ruhestörungen seien bei modernen, geräuscharmen Anlagen nicht zu befürchten.
Anders als ihre Marktheidenfelder Kollegen entschieden Karlstadts Stadträte: In Karlstadts Waschanlagen dürfen Fahrer ihre Autos auch sonntags ab 12 Uhr waschen. Dies beschloss der Stadtrat mit nur einer Gegenstimme. Alle vier betroffenen Autowaschanlagen liegen jedoch in Gewerbegebieten, deshalb sieht der Stadtrat keine Gefahr einer Belästigung der Einwohner.