Karin Auth, Leiterin des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Main-Spessart, führt die „Lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall“ im Landkreis und nimmt die bevorstehenden kalten Tage zum Anlass, auf die Informationsmöglichkeiten der Eltern und Schüler bei einem witterungsbedingten Unterrichtsausfall hinzuweisen.
„Die Straßenmeisterei, die Busunternehmen und auch die Schulleitungen beobachten so weit als möglich die Lage vor Ort und nehmen sofort Kontakt zu uns auf, wenn der Weg zur Schule aus ihrer Sicht wegen der schlechten Witterung zu gefährlich ist“, wird Auth in der Pressemitteilung des Landratsamts zitiert. Das Staatliche Schulamt trifft dann die endgültige Entscheidung. Sobald feststeht, dass der Unterricht ausfällt, geht die Meldung an die Rundfunksender und die regionalen Printmedien und wird auch auf der Homepage des Landkreises Main-Spessart, über Facebook und Instagram veröffentlicht.
Notfalldienst bei Unterrichtsausfall
Kinder, die trotz der Meldung in die Schule kommen, dürfen bei Unterrichtsausfall nicht einfach nach Hause geschickt werden, die Lehrkräfte müssen nach Möglichkeit in die Schule kommen, heißt es in der Mitteilung weiter. Es sei ein Notfalldienst einzurichten, der trotz Witterung und des gemeldeten Schulausfalls anwesende Kinder beaufsichtigt, erklärt Auth. Da auch bei extremen Wetterlagen in vielen Fällen nur ein Teil der Schüler die Schule nicht erreichen kann, findet grundsätzlich Unterricht statt, wenn auch nur in eingeschränkter Form.
Nach 30 Minuten dürfen Schüler nach Hause gehen
Erfahrungsgemäß kommt es bei entsprechenden Wetterbedingungen oftmals zu Busverspätungen. Um hier Unsicherheiten zu vermeiden, gilt, dass die Schülerinnen und Schüler nach einer Wartezeit von etwa 30 Minuten nach Hause gehen dürfen. Hier sollten Eltern laut Mitteilung Vorsorge treffen. Darüber hinaus muss die Schule möglichst umgehend davon unterrichtet werden, ebenso wenn Schüler zu Hause bleiben. Auth weist abschließend ausdrücklich darauf hin, dass die letzte Verantwortung die Eltern selbst tragen. Prinzipiell gelte der Grundsatz, dass das Wohl und die Sicherheit des Kindes im Vordergrund stehen.