Wird es teurer oder billiger? Diese Frage stellen sich derzeit viele Haus- und Grundbesitzer, wenn sie an den nächsten Grundsteuerbescheid denken. Während noch offen ist, wie sich die Reform auf die von einzelnen Haus- und Grundbesitzern zu zahlenden Beträge auswirkt, steht in den Rathäusern landauf, landab die Entscheidung darüber an, ob die Grundsteuerhebesätze angepasst werden müssen. Zumindest im Fall der Stadt Lohr sieht es allerdings so aus, als ob sich unterm Strich nichts oder nicht viel ändern wird.
Hintergrund: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuerberechnung ab 2025 auf Basis neuer Messbeträge erfolgen. Ziel ist eine gerechtere, anhand realistischerer Werte berechnete Besteuerung.
Klar dürfte jedoch sein: Manche werden mehr bezahlen müssen als bisher, manche weniger. Für Kommunen indes soll die Grundsteuerreform "aufkommensneutral" über die Bühne gehen. Soll heißen: Ihnen soll weder eine der wichtigsten Einnahmequellen wegbrechen. Noch sollen Städte und Kommunen die Reform zu verdeckten "Mitnahmeeffekten" nutzen, falls die Einnahmen plötzlich stärker sprudeln sollten als bisher.
So hat Partenstein entschieden
Deswegen sind Kommunen aufgefordert, ihre Grundsteuerhebesätze zu prüfen. In etlichen Stadt- und Gemeinderäten stand das Thema daher zuletzt schon auf der Tagesordnung oder wird demnächst behandelt. In Partenstein etwa hat der Rat vor wenigen Tagen aufgrund sich abzeichnender deutlich höherer Messbeträge beschlossen, bei der für bebaute Grundstücke geltenden Grundsteuer B die Hebesätze von 325 auf 275 Prozent zu senken.
Im Bereich Lohr indes werden die Hebesätze nach Aussage des Pressesprechers Dieter Daus über den Jahreswechsel hinaus aller Voraussicht nach unverändert bleiben – vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Stadtrats, der sich Ende November mit dem Thema befassen soll.
Wie Daus gegenüber der Redaktion erklärt, wird nach derzeitigem Kenntnisstand der als Basis der Berechnung dienende Messbetrag aller Lohrer Grundstücke nach der Neubewertung unter dem bisherigen Wert liegen. Damit unterschiede sich Lohr von etlichen umliegenden Gemeinden.
In Partenstein etwa, so wurde jüngst in der dortigen Gemeinderatssitzung geschildert, läuft es bei der Neufestsetzung der Messbeträge aller Grundstücke nach derzeitigem Stand auf einen Wert von knapp 109.000 Euro raus. Vor der Reform lag dieser bei etwas über 80.000 Euro. Nach Auswertung von knapp 90 Prozent der Grundstücke sieht es in Partenstein derzeit also nach einem Anstieg des Messbetrags um rund 35 Prozent aus.
Dieser Anstieg hätte der Gemeinde bei unverändertem Hebesatz ein Einnahmeplus bei der Grundsteuer in Höhe von gut 90.000 Euro beschert. Wenngleich die Gemeinde dieses Geld vermutlich gut gebrauchen könnte, beschloss der Gemeinderat zum Zweck der Aufkommensneutralität ein Absenken der Hebesätze. Allerdings behielt man sich für Unwägbarkeiten des weiteren Berechnungsverfahrens einen gewissen Puffer vor – das auch deshalb, weil man davon ausgeht, dass es Einsprüche gegen Steuerbescheide und in der Folge eventuell auch Anpassungen der Beträge geben dürfte.
Bedeutende Einnahmequelle
Im Lohrer Rathaus sind im Finanzhaushalt für das laufende Jahr die Einnahmen aus der Grundsteuer auf rund 3,25 Millionen Euro veranschlagt. Bedeutendere Einnahmeposten sind lediglich noch die Beteiligung an der Einkommenssteuer (11,9 Millionen), die Gewerbesteuer (7,5 Millionen) und die Schlüsselzuweisung des Freistaats (3,7 Millionen).
Wie Daus auf Anfrage der Reaktion mitteilt, wird die Verwaltung vor der betreffenden Sitzung des Stadtrats im November aus den dann neuesten Daten des Finanzamtes nochmals ermitteln, wie hoch der Grundsteuermessebetrag für 2025 ausfallen dürfte.