"Ich habe eigentlich nichts mit der Sache zu tun", meinte der 20-jährige junge Mann aus Karlstadt, als er in seiner Verhandlung vor Jugendrichter Volker Büchs erklären sollte, wie er in den Streit mit zwei Bahnmitarbeitern geraten war und welche Rolle er dabei gespielt hat. Schließlich wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig gegen Auflagen eingestellt.
Am 13. November war der Angeklagte in den Würzburger Posthallen feiern. "Zwei bis drei Bier" hat er nach eigenen Angaben getrunken. Nach Schluss der Veranstaltung fuhr er mit dem Zug um 0.39 Uhr in Richtung Karlstadt. Mit ihm im Abteil ein Kumpel, der allerdings, im Gegensatz zu dem Angeklagten, keinen gültigen Fahrschein hatte.
An der Haltestange festgehalten und Zugbegleiter in den Unterleib getreten
So kam, was kommen musste: Zwischen Veitshöchheim und dem Bahnhof Retzbach-Zellingen kontrollierten die Zugbegleiter die Fahrausweise. Während der Fahrschein des Angeklagten nicht zu bemängeln war, bot der Zugbegleiter dem "Schwarzfahrer" an, den Zug beim fahrplanmäßigen Halt in Retzbach-Zellingen zu verlassen. Als es soweit war, stieg zuerst der Angeklagte aus, um seinem Kumpel zu helfen. Dieser stieg auch aus, hielt sich an einer Haltestange fest, und schwang sich sofort wieder in den Zug. Dabei teilte er dem Zugbegleiter erst einen Schlag ins Gesicht aus und trat diesem noch in den Unterleib.
Beobachtet wurde die Szene von einem mitfahrenden Fahrgastzähler und einem weiteren Zugbegleiter. Die gaben später zu Protokoll, dass der Angeklagte bei den Aktionen seine Brille verlor, die von den Bahnmitarbeitern "als Beweismittel" sichergestellt worden war. Zusätzlich erhielt der Angeklagte in dem Gerangel einen Schlag aufs Auge. Anschließend türmten die beiden jungen Fahrgäste über den Bahnsteig. Die Zeugen wollen noch bemerkt haben, dass mit Schottersteinen nach ihnen geworfen und Drohungen gegen sie ausgesprochen wurden. "Davon weiß ich aber nichts", konnte der Angeklagte sich nicht daran erinnern.
400 Euro für die Bayerische Gefangenenhilfe
Neben der polizeilichen Vernehmung wurde der Angeklagte auch von der Jugendgerichtshilfe zu seinem Werdegang und den Taten befragt. Hier kam man zu dem Ergebnis, dass er nur eine geringe Schuld am Verlauf der Geschehnisse hat und empfahl dem Gericht die Einstellung des Verfahrens.
"Dem will ich mich auch gar nicht verschließen", gab Richter Volker Büchs von sich und sprach nur von einem "geringen Verschulden" des Angeklagten. Da er aber bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister wegen Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz und einmal wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln hat, erfolgte die vorläufige Einstellung des Verfahrens nur gegen eine Geldauflage. Wenn der Angeklagte innerhalb eines Monats 400 Euro auf das Konto der Bayerischen Gefangenenhilfe zahlt, wird das Verfahren gegen ihn gänzlich eingestellt. So glimpflich wird der rebellische Fahrgast, gegen den gesondert verhandelt wird, wahrscheinlich nicht wegkommen.