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GRÄFENDORF: Zwei Schüsse in der Schonzeit

GRÄFENDORF

Zwei Schüsse in der Schonzeit

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    Weil ein Jäger in den Wäldern der Stiftung Juliusspital nahe Gräfendorf während der Schonzeit eine Rehgeiß mitsamt Kitz erlegt hat, kochen unter den Waidmännern des Sinn-Saale-Dreiecks die Emotionen hoch. Der Fall beschäftigt nun auch das Landratsamt.
    Weil ein Jäger in den Wäldern der Stiftung Juliusspital nahe Gräfendorf während der Schonzeit eine Rehgeiß mitsamt Kitz erlegt hat, kochen unter den Waidmännern des Sinn-Saale-Dreiecks die Emotionen hoch. Der Fall beschäftigt nun auch das Landratsamt. Foto: ArchivFOTO Hussong

    Deswegen zeigte ein Jagdnachbar den Schützen an. Nach Aussage von Detlef Zehentner, dem Sachgebietsleiter des für die Ahndung zuständigen Landratsamtes, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

    Der Fall hat eine längere Vorgeschichte: Seit geraumer Zeit wird das Juliusspital von etlichen umliegenden Jägern argwöhnisch beäugt. Ursache ist, dass sich Förster und Jäger des Juliusspitals seit einigen Jahren die Reduktion der in ihren Augen überhöhten Wildbestände vorgenommen haben.

    In den Wäldern des Juliusspitals werde alles totgeschossen, was den Kopf hinter dem Baum hervorstrecke, schimpfen seither etliche Jäger der angrenzenden Reviere. Durch den aktuellen Fall nun sehen diese Jäger ihre Vermutung bestätigt.

    „Ich will das nicht entschuldigen. Es ist nun einmal Schonzeit.“

    Wilfried Uffelmann Forstbetriebsleiter Hammelburg

    Was war geschehen? Ein Jagdgast hat in der vergangenen Woche in den Wäldern des Juliusspitals ein Reh erlegt. Er war davon ausgegangen, dass es sich um ein so genanntes Schmalreh handelt, also um ein einjähriges Reh ohne Nachwuchs. Ein solches Schmalreh hätte er tatsächlich erlegen dürfen.

    Kurz nach dem Schuss tauchte in der Nähe des vermeintlichen Schmalrehs jedoch ein herrenloses Rehkitz auf, das offenbar nach seiner Mutter suchte. Der Jäger entschloss sich, auch das Kitz zu erlegen. Eine Entscheidung, die durch Tierschutzbestimmungen durchaus gedeckt ist, da es gilt, das Leiden eines mutterlosen Tieres zu vermeiden.

    Der Fall wäre womöglich nicht ans Licht gekommen, wenn nicht ein Jagdnachbar beim „zufälligen“ Spaziergang durch die Wälder des Juliusspitals auf den Aufbruch, also die nach dem Ausnehmen zurückgelassenen Innereien der beiden Tiere, gestoßen wäre. Der Jäger erkannte das Gesäuge der Rehgeiß – und erstattete umgehend Anzeige bei der Gemündener Polizei. Diese dokumentierte den Fall mit Fotos.

    Nun ist die Sache auf dem Weg zum Landratsamt. Der zuständige Sachgebietsleiter Detlef Zehentner weiß bereits von der ins Haus stehenden Post. Dazu, ob und wie der Fall zu ahnden ist, will er sich jedoch noch nicht äußern. In jedem Fall werde man zunächst die Verantwortlichen des Juliusspitals und auch den Jäger befragen. Es könne beispielsweise sein, dass die Rehgeiß erkennbar krank gewesen sei. In einem solchen Fall wäre der Abschuss kein Verstoß, so Zehentner.

    Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dürfte feststehen, dass die Gräben zwischen Juliusspital und den umliegenden Jägern durch den Fall zumindest nicht flacher geworden sind. Die Jäger zürnen nicht nur über den Abschuss von Geiß und Kitz, sie wittern auch einen Vertuschungsversuch. Denn in der Streckenliste, die zu jedem Jagdrevier geführt werden muss, sei für den betreffenden Tag keine Geiß mit Rehkitz verbucht, sondern ein Rehbock und ein Schmalreh, die beiden hätten geschossen werden dürfen.

    Die Streckenliste führt Wilfried Uffelmann. Er ist stellvertretender Leiter des Forstbetriebes Hammelburg der Bayerischen Staatsforsten und Betriebsleiter für die Wälder des Juliusspital. Uffelmann bestätigt, dass für den betreffenden Tag tatsächlich ein Rehbock in der Streckenliste steht. Begründung: An diesem Tag sei neben der Rehgeiß und dem Kitz in den Wäldern des Juliusspitals auch ein Rehbock erlegt worden.

    Die erlegte Rehgeiß sei in der Streckenliste wie vorgeschrieben in der Spalte verbucht worden, die gleichermaßen Geißen und Schmalrehen vorbehalten sei. Das Kitz hingegen finde sich in der Streckenliste tatsächlich nicht wieder, gibt Uffelmann unumwunden zu. Allerdings gebe es auch dafür eine einfach Erklärung: Da Rehkitze bis zum 1. September nicht erlegt werden dürften, könne ihr Abschuss vorher auch nicht in der Streckenliste vermerkt werden. Daher sei der Vertuschungsvorwurf der Jäger nicht zutreffend, so Uffelmann.

    „Ich will das nicht entschuldigen. Es ist nun einmal Schonzeit“, sagt der Forstmann zu dem Fall. Auch wenn der Abschuss der Rehgeiß sicher nicht in Ordnung gewesen sei, sei es jedoch „gut, dass wenigstens noch das Kitz miterlegt werden konnte“, gewinnt er der Sache doch etwas Positives ab.

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