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GEMÜNDEN: Zwölfjährige fesselte die 14-jährige Freundin ans Bett

GEMÜNDEN

Zwölfjährige fesselte die 14-jährige Freundin ans Bett

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    (ka) „Mach was an ihr“ hörte ein junger Mann vor einem halben Jahr, als ein 14-jähriges Mädchen mit entblößtem Oberkörper an sein Bett gefesselt war. Dass er der Aufforderung nachkam, brachte dem mittlerweile 19-Jährigen vor dem Jugendschöffengericht Gemünden eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ein.

    Die Geschichte ist skurril: Anfang Dezember besuchten zwei Mädchen den Angeklagten aus dem Landkreis Main-Spessart in seiner Wohnung. Beim Fernsehen alberte das Trio herum, unter anderem ahmten die 14-Jährige und der junge Mann angezogen aufeinanderliegend den Geschlechtsakt nach. Als er nicht mehr mitmachen wollte, zog das jüngere Mädchen der Freundin das T-Shirt hoch und fragte den Gastgeber nach Handschellen.

    Mit Tritten gewehrt

    Weil es die in der Wohnung nicht gab, griff sich die Zwölfjährige kurzerhand eine Kordel und band ihre Freundin ans Bett. Anschließend zog sie ihr das T-Shirt und den BH aus. Auf die Aufforderung „Mach was an ihr“ berührte der 19-Jährige sie unsittlich. Das Mädchen setzte sich daraufhin mit Tritten zur Wehr. Der junge Mann zeigte sich davon unbeeindruckt und versuchte stattdessen noch, das Mädchen auf den Mund zu küssen.

    Nach einer Weile ließ er von ihr ab. Danach versuchte die Freundin, der Gefesselten noch die Hose herunterzuziehen, was aber an deren nun heftigerer Gegenwehr scheiterte.

    Ungewöhnlich an dem Fall ist, dass die Initiative von der Zwölfjährigen ausging. Ihre Anwesenheit brachte dem jungen Mann auch die Zusatzanklage des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein, weil er die sexuellen Handlungen vor einem Kind unter 14 Jahren vorgenommen hatte. Schon der sexuelle Missbrauch ist ein Verbrechen, das nach Erwachsenenstrafrecht mit mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird.

    Verliebheit im Spiel

    Auf die Frage des Staatsanwalts „Lassen Sie sich von einer Zwölfjährigen etwas sagen“, antwortete der Angeklagte „eigentlich nicht“. Im Verlauf der Verhandlung wurde jedoch deutlich, dass er in die 14-Jährige verliebt war. Herausgekommen war der Vorfall nur, weil das Opfer in der Schule etwas nicht machen wollte und als Grund dafür angegeben hatte: „An mir hat jemand rumgemacht.“ Die Lehrer schickten sie zur Polizei. „Sie hat es mir recht emotionslos erzählt“, berichtete die als Zeugin geladene Polizistin. Ihr sei das Mädchen weder traumatisiert noch unerfahren vorgekommen.

    Keine Angst

    Außer Zweifel stand für die Beamtin, dass sich die 14-Jährige weit massiver hätte wehren können, weil ihr aggressives Verhalten den Polizisten auf der Dienststelle bekannt sei. „Angst hatte ich nicht, aber als sie mich ans Bett gefesselt hatten, fand ich es nicht mehr lustig“, zitiert Richter Wienand aus dem Vernehmungsprotokoll des Mädchens Außerdem hatte die 14-Jährige bestätigt, dass der Angeklagte nicht angefangen, sondern nur mitgemacht habe.

    Dass er als Erwachsener genau das nicht hätte tun dürfen, steht außer Frage. Allerdings erkannte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bei dem 19-Jährigen massive Reifedefizite. Allein die Tatsache, dass alle seine Freunde jünger seien als er spreche Bände. Sein Geständnis bei der Polizei und vor Gericht rechnete der Staatsanwalt dem Angeklagten an. Die beiden Mädchen mussten dadurch nicht vor Gericht aussagen.

    Andererseits stand der junge Mann schon vier Mal wegen kleinerer Delikte vor Gericht. Der Staatsanwalt beantragte eine Woche Dauerarrest, 700 Euro Geldauflage und Gespräche bei der Erziehungsberatungsstelle.

    Dem schloss sich der Pflichtverteidiger nicht an. Er führte aus, dass der Vorfall keine schwerwiegenden Folgen nach sich gezogen hätte. Die beiden Mädchen seien nach dem Vorfall noch länger geblieben. Deshalb bat er das Gericht um eine geringere Geldauflage und Freizeitarreste.

    Verwarnung vom Richter

    Das Jugendschöffengericht verurteilt den jungen Mann zu einer Geldauflage in Höhe von 300 Euro und zwei Freizeitarresten. Es nahm damit auch auf die berufliche Zukunft des jungen Mannes Rücksicht, der eine Ausbildung beginnen will. „Sie sollten sich Gedanken machen, was Sexualität für Sie bedeutet“, gab Richter Matthias Wienand dem 19-Jährigen mit auf dem Weg und warnte ihn eindringlich: „Das waren keine Handlungen am unteren Rand. Fällt in drei Jahren, wenn sie über 21 sind, nochmal so etwas vor, kommen sie direkt ins Gefängnis.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

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