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GERCHSHEIM: Absage an die Gemeinschaftsschule in Gerchsheim

GERCHSHEIM

Absage an die Gemeinschaftsschule in Gerchsheim

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    Abgelehnt: Weil es künftig zu wenige Schüler gibt, hat das Regierungspräsidium den Plänen für eine Gemeinschaftsschule in Gerchsheim eine Absage erteilt.
    Abgelehnt: Weil es künftig zu wenige Schüler gibt, hat das Regierungspräsidium den Plänen für eine Gemeinschaftsschule in Gerchsheim eine Absage erteilt. Foto: Foto: Julian Stratenschule, dpa

    Das Thema „Einführung einer einzügigen Gemeinschaftsschule an der Dachsbergschule in Gerchsheim“ ist wahrscheinlich endgültig vom Tisch: Nach über einstündiger Diskussion lehnte es die hauchdünne Gemeinderatsmehrheit von sieben zu sechs bei einer Enthaltung ab, gegen den Ablehnungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10. Februar Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen.

    Konzept befürwortet

    „Das pädagogische Konzept der beantragten Gemeinschaftsschule wurde vom Staatlichen Schulamt Künzelsau geprüft und befürwortet. Jedoch kann die Schule nach den vorliegenden Zahlen mit voraussichtlich 20 Schülern je Jahrgangsstufe auf Dauer nur einzügig geführt werden“, heißt es in der Ablehnung des Regierungspräsidiums. Die Behörden könnten „keine Ausnahmesituation erkennen, die eine Einzügigkeit rechtfertigen würde“.

    Darüber hinaus läge von der Schulkonferenz keine Zustimmung auf Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule vor. „Die Dachsbergschule Gerchsheim, Grund- und Werkrealschule Großrinderfeld, erfüllt somit nicht die gesetzlichen Vorgaben für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule.“

    Das sahen Bürgermeister Manfred Weis und fünf Gemeinderäte aber ganz anders; ihrer Meinung nach lässt das zurzeit noch geltende Schulrecht nach Paragraph 8a, Absatz 2 die Ausnahmeregelung zur Einrichtung einer einzügigen Gemeinschaftsschule zu, wenn die einfache Fahrzeit der Schüler in öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 30 Minuten dauert. Die Fahrzeiten zu den nächstgelegenen Standorten von Gemeinschaftsschulen in Lauda und Külsheim betragen mehr als eine Stunde.

    Die sechs Befürworter der Klage führten auch ins Feld, dass die Schulkonferenz den ersten Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule vorbehaltlos unterstützt hatte. Das Gremium hatte sich dann 2013 gegen die erneute Antragstellung auf Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule ausgesprochen. „Die Beschlüsse sind jedoch als nichtig einzustufen, da trotz ausdrücklichem Angebot des Schulträgers (Gemeinde) am 8. September 2013 dieser im Entscheidungsverfahren nach Paragraph 47, Absatz 6 Schulgesetz nicht beteiligt worden ist“, heißt es wörtlich in der aktuellen Sitzungsvorlage für die Gemeinderäte. Nach den Worten von Manfred Weis hätten sich die Lehrkräfte eher den politischen Vorgaben unterworfen als sich mit dem Wunsch der Gemeinde als Schulträger auseinanderzusetzen und mitzutragen.

    Der Bürgermeister vertrat die Ansicht, dass die Argumente für den neuen Schultyp Gemeinschaftsschule mit den Problemen der Hauptschule vermischt würden. „Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Diskussion.“ Für ihn stellt die Klage ein „rechtsstaatliches Mittel“ dar, mit dem man deutlich zeigen kann, was man will.

    Als weiteren guten Grund zur Beschreitung des Rechtsweges führte er die positive Antwort der Badische Rechtsschutzversicherung ins Feld, die der Kommune den Deckungsschutz und die Übernahme der notwendigen Kosten für das gerichtliche Verfahren in Erster Instanz (vor dem Verwaltungsgericht) zugesagt hat.

    „Das Problem sind die fehlenden Schüler“, hob Robert Brennfleck hervor. Er ist einer der sieben Gemeinderäte die die Klage ablehnen. Seiner Ansicht nach sei die Hauptschule kaputt gemacht worden, nun versuche man auf Biegen und Brechen eine Gemeinschaftsschule zu etablieren. Die Eltern könnten nicht bis Juni/Juli auf die Gerichtsentscheidung warten. Auch für Helga Koch „sprechen die Schülerzahlen eine deutliche Sprache“. „Man muss der Realität ins Auge sehen.“

    „Für wen machen wir das?“, fragte Gerhard Banzer. Er hatte schon im September 2013 den zweiten Antrag auf Einrichtung der Gemeinschaftsschule abgelehnt (damaliges Abstimmungsergebnis elf zu zwei für den Zweitantrag). Obwohl das Kommunalparlament dieses wichtige Thema in eine öffentliche Sitzung genommen hatte – zuvor hatte sich das Gremium zu einer nichtöffentlichen Sitzung getroffen – seien keine Eltern und Lehrkräfte erschienen.

    Zweite Abfuhr

    Der Gemeinderat habe mehrere Versuche unternommen und nun von Seiten des Regierungspräsidiums „zweimal eine Abfuhr bekommen“. Nun müsse man die Situation als „politischer Realist“ betrachten, meinte Banzer.

    Walter Lutz vermisste eine Umfrage zum aktuellen Meinungsbild in den Reihen der Eltern und erinnerte ebenfalls daran, dass das Kommunalparlament bisher immer mit großer Mehrheit die Errichtung der Gemeinschaftsschule unterstützt hatte.

    Winfried Stolzenberger erklärte: „Ich bin mir nicht mehr sicher, dass wir etwas einklagen sollen, was vielleicht keiner mehr haben will.“ Er sei inzwischen der Meinung, dass „nur noch der Gemeinderat die Gemeinschaftsschule will“.

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